Frankfurter Kulturveranstalter können auf Hilfe des Bundes zählen

Die Frankfurter Kulturszene kann auf weitere staatliche Unterstützung durch einen neuen Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen zählen. Laut der Frankfurter Bundestagsabgeordneten Ulli Nissen (SPD) wird der Bund eine „Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen“ leisten, die gegenwärtig aufgrund der Corona-Pandemie nur mit reduziertem Publikum stattfinden können.

„Vielen Kulturveranstaltern fehlen inzwischen die Mittel, um sich in der Unsicherheit der Corona-Pandemie auf eine Zeit der Wiedereröffnung einzustellen und Planungen für zukünftige kulturelle Angebote zu wagen“, begründet Ulli Nissen die Einrichtung des Sonderfonds. „Hier setzen wir an und unterstützen die Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen“, so die SPD-Politikerin weiter.

Veranstaltungen ab dem 01. Juli mit bis zu 500 Personen und solche ab dem 01. August mit bis zu 2.000 Personen wird der Bund finanziell unterstützen. Förderfähig sind ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen und künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Wichtig ist, dass die Veranstaltung in Deutschland stattfindet und Eintrittskarten verkauft werden.

Bei pandemie-bedingter Verringerung der möglichen Anzahl der Teilnehmenden um mindestens 20 Prozent verdoppelt die Wirtschaftlichkeitshilfe des Bundes die Einnahmen aus den ersten 1.000 verkauften Tickets. Wenn besonders strenge Infektionsschutzauflagen die mögliche Teilnehmerzahl um mehr als 75 Prozent reduzieren (z.B., wenn nur jeder fünfte Platz angeboten werden darf), verdreifacht die Wirtschaftlichkeitshilfe die Ticketeinnahmen aus den ersten 1.000 verkauften Tickets.

Der Bund betrachtet diejenige (juristische) Person als Veranstalter, die das wirtschaftliche Risiko einer Veranstaltung trägt. Diese können sich für die Wirtschaftshilfe unter www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/foerderung#wirtschaftlichkeitshilfe bewerben. Die Veranstaltung muss im Voraus registriert werden. Für noch größere Veranstaltungen wie Konzerte und Festivals wird der Bund ab dem 01. September zudem eine Ausfallabsicherung anbieten.

Nissen betont, dass der Sonderfonds des Bundes „eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Hilfen des Bundes“ sei. So habe der Bund mit „Neustart Kultur“ bereits im vergangenen Jahr ein Programm zur Erhaltung der kulturellen Infrastruktur aufgelegt, für das 2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Eine gezielte Unterstützung von Kreativen ermögliche der Bund darüber hinaus durch die „Überbrückungshilfe III“, hier vor allem durch die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige, so die Abgeordnete.