Neue Mobilität erfordert neue Regeln

Mit der Neuregelung des Personenbeförderungsrechts (PBefG) wird ein klarer Rechtsrahmen für neue plattformgebundene Mobilitätsangebote geschaffen. Im Fokus der neuen Regelungen steht die Steuerungsfähigkeit der Kommunen, Verkehre in ihrer Region nach ihren Bedürfnissen zu gestalten.

Mit der Novelle des Personenbeförderungsrechts haben wir einen sehr guten und ausgewogenen Vorschlag zur Neuregelung des Personenverkehrs in Deutschland vorgelegt. Wir schaffen für neue Angebote wie Pooling-, On-Demand- und plattformgebundene Verkehrsarten einen klaren Regelungsrahmen, der das bestehende Angebot des Personenverkehrs mit ÖPNV, Taxi und Mietwagen ergänzt, ohne diese Angebote zu kannibalisieren. Gleichzeitig schaffen wir Entlastungen für das Taxigewerbe und neue Möglichkeiten für den ÖPNV, nachfragegesteuerte Angebote für die sogenannte erste und letzte Meile sowie für ländliche Regionen anzubieten.

Als SPD-Fraktion war uns dabei immer wichtig, dass wir mit den neuen Angeboten ein mehr an Mobilität bei weniger Verkehr ermöglichen. Nur so lassen sich die Voraussetzungen schaffen, um den Mobilitätsmarkt auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Klimaverträglichkeit zukunftsfähig zu gestalten. Nur so können wir unsere Ziele für die Mobilitätswende erreichen und den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen in unserem Land gerecht werden.

Einen besonderen Stellenwert nehmen für uns gute Arbeitsbedingungen ein. Beschäftigte von Plattformbetreibern sind häufig prekären Arbeitsbedingungen ausgesetzt. Wir haben nun erreicht, dass Kommunen zum Schutz der Beschäftigten Sozialstandards festlegen können.

Generell messen wir den Kommunen eine wichtige Rolle bei, indem wir diesen weitreichende Gestaltungskompetenzen für die Verkehrsangebote in ihrem Bereich einräumen. Dazu gehören beispielsweise Genehmigungsvorbehalte, Vorgaben zur Barrierefreiheit oder auch ökologische Standards. Gleichzeitig stärken wir die Kommunen durch datengebundene Kontrollmöglichkeiten zum Nachweis von Verstößen gegen die Rückkehrpflicht sowie zur Durchsetzung von Sanktionen.

Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes ist ein Baustein für die kommunale Verkehrswende unter fairen Wettbewerbsbedingungen.