Laut Frankfurter Mietschutzvereinen fragten immer wieder Bürger bei ihnen an, ob sie ihre Miete in Zeiten von Corona noch zahlen müssen oder nicht. Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche beschlossen, dass Mietern infolge der Corona-Krise zwischen dem 1. April und 30. Juni 2020 nicht fristlos gekündigt werden darf. Die SPD-Wohnungspolitikerin Ulli Nissen (SPD) beseitigte in einer Meldung nun Unklarheiten.
„Wenn Sie ihre Miete aufgrund eines Verdienstausfalls in der jetzigen Krise nicht mehr bezahlen können, dann dürfen Sie nicht gekündigt werden", verdeutlichte Nissen. Der Mieter müsse dem Vermieter die Gründe für seine Zahlungsschwierigkeiten aber unbedingt darlegen, etwa durch Vorlage von Unterlagen über die Entwicklung des eigenen Unternehmens oder durch Vorlage der Jobkündigung, so die Frankfurter Bundestagsabgeordnete.
Kündigungsausschluss befreit nicht von der Mietschuld
Die SPD-Politikerin wies zugleich darauf hin, „dass diese Tatsache nicht von der Mietschuld befreit und Sie ihre Mietzahlungen auch nicht einfach einstellen sollten". In der Folge entstehende Mietschulden müssten später zurückgezahlt werden - gegebenenfalls sogar mit Verzugszinsen von derzeit 4 Prozent. Zahlungsrückstände aus dem Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020 berechtigten nur für die Dauer von maximal 24 Monaten nicht zur Kündigung, so Nissen. Mietschulden müssten also spätestens bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden, wenn keine Kündigung eingehen solle.
Nissen rät bei drohender Zahlungsunfähigkeit sich an seinen Vermieter zu wenden. Dann könne gemeinsam eine Lösung gefunden werden. Vielleicht einige man sich darauf, wenige Monate keine Miete zu zahlen oder nur einen Teilbetrag. Die Restzahlung könne man dann leisten, wenn der eigene Verdienst wieder gesichert ist.
„Niemandem soll Strom oder Gas abgestellt werden"
Außerdem wird geregelt, dass Mieter nicht von der Grundversorgung abgeschnitten werden, wenn sie wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Denn mit Miete sei die Grundmiete zuzüglich der laufenden Betriebs- und Nebenkosten gemeint, erläutert die Frankfurter Abgeordnete. Zur Miete zählten demzufolge auch Zuschläge für Untermieter, gewerbliche Nutzung oder Möblierung. „Niemandem soll wegen krisenbedingter Zahlungsschwierigkeiten der Strom oder das Gas abgestellt werden", bekräftige Nissen.
Die Abgeordnete äußerte Verständnis über die Verunsicherung der Bürger: „Ich kann die Unklarheiten bei den Bürgerinnen und Bürgern gut verstehen. Wenn Unternehmen wie Adidas, Deichmann oder H&M trotz zum Teil hoher Gewinne keine Miete mehr für ihre geschlossenen Filialen zahlen wollen, dann fragt sich der Otto Normalverbraucher, warum das nicht auch für ihn gelten solle", so Nissen.
Sorgen über Schulden für die Zukunft
Die SPD-Frau ist allerdings besorgt. „Teilweise leben die Menschen von der Hand in den Mund. Selbst wenn wieder Verdienst da ist, wird dieser nicht immer ausreichen, um die Mietschulden aus der Vergangenheit zu bezahlen", sagt sie.
Nissen rät deshalb dazu, das staatliche Wohngeld zu beantragen. Sie forderte alle Kommunen und Landkreise auf, die Wohngeldstellen digital offen zu halten und gegebenenfalls Mitarbeiter aus weniger wichtigen Bereichen der öffentlichen Verwaltung zur Bearbeitung von Wohngeldanträgen einzusetzen. Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.
Darlehensverträge von Vermietern müssen nicht bedient werden
Auch bei Vermietern herrsche Nissen zufolge Unklarheit. Viele würden sich fragen, wie sie angesichts ausbleibender Mieteinnahmen ihre Kredite bedienen sollen. Mithilfe derer hätten diese sich die Wohnungen zur Vermietung angeschafft. Bei Vermietern, die die Mieteinnahmen zur Finanzierung des Wohnungskaufes benötigten, rechtfertigt das jetzt ebenfalls neu beschlossene Leistungsverweigerungsrecht bei Darlehensverträgen einen Zahlungsaufschub, so SPD-Frau Nissen. Danach könne ein Verbraucher die Zahlung von Darlehensraten aussetzen, wenn er diese wegen der Covid19-Pandemie nicht mehr leisten könn