„Das Wohngeld wird 2021 noch einmal erhöht“, sagt die Frankfurter Baupolitikerin Ulli Nissen. „Gestern (13.11.2019) war der entsprechende Gesetzentwurf im Bundeskabinett. Diese Erhöhung wollten wir Sozialdemokraten, damit soziale Härten bei der Einführung des CO2-Preises vermieden werden. Wir wollen, dass das Klimaschutzprogramm sozial ausgewogen ist und niemanden überfordert. Daher werden wir die zusätzlichen Einnahmen an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben.“
Am Freitag wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich das Klimaschutzprogramm 2030 beschließen. Es bildet den Rahmen für zahlreiche weitere Gesetze, darunter auch die Erhöhung des Wohngeldes. Bund und Länder werden ab 2021 die Mittel für das Wohngeld um zehn Prozent erhöhen. „Das ist die zweite Wohngeld-Erhöhung innerhalb kürzester Zeit, denn wir werden das Wohngeld zum Januar 2020 um durchschnittlich 30 Prozent anheben. Mit der weiteren Erhöhung im Jahre 2021 haben wir einen echten sozialpolitischen Fortschritt erreicht“, führt Ulli Nissen aus.
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 wird ein Preis für Kohlendioxid eingeführt, der fürs Heizen mit Öl und Erdgas und fürs Fahren mit Benzin und Diesel anfällt. Dieser soll ab 2021 eingeführt werden. Um soziale Härten zu vermeiden, erhalten zugleich die Haushalte mit niedrigem Einkommen mehr Wohngeld.
Der Gesetzentwurf führt eine pauschale CO2-Komponente beim Wohngeld ein – gestaffelt nach Haushaltsgröße. Sie wird als Zuschlag zur Miete gezahlt. Für einen Ein-Personen-Haushalt wird das Wohngeld im Jahr 2021 voraussichtlich um durchschnittlich rund 15 Euro monatlich steigen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu. Rund 665.000 Haushalte werden davon profitieren.
Der Gesetzentwurf wird in den nächsten Monaten im Bundestag und Bundesrat beraten. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen, da die zusätzlichen Wohngeldausgaben von 100,5 bis 103,5 Millionen Euro jährlich von Bund und Ländern je zur Hälfte finanziert werden. Es soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.