Mehr Schutz für Mieterinnen und Mieter

Die SPD ist die Partei der Mieterinnen und Mieter. Deshalb haben wir uns für die Verlängerung der Mietpreisbremse stark gemacht und konnten uns letztlich gegen den Widerstand der Union durchsetzen. Denn ohne eine neue gesetzliche Regelung würde die Mietpreisbremse schon 2020 in einigen Bundesländern auslaufen. Mit dem Gesetz, das wir diese Woche in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschließen werden, schaffen wir die Option für die Landesregierungen, die Regelungen zur Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre zu verlängern.

Mehrere Studien belegen, dass die Mietpreisbremse wirkt. Sie schützt Mieterinnen und Mieter vor rasant steigenden Mieten. Die Möglichkeit der Verlängerung bis zum 31.12.2025 wird dafür sorgen, dass diese Wirkung anhalten kann. Darüber hinaus – und das ist die bemerkenswertere Errungenschaft aus Sicht der SPD - verschärfen wir die Mietpreisbremse: Zu viel gezahlte Miete kann künftig rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Zurzeit gilt dies erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge. Diese Regelung geht über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus und führt dazu, dass Vermieterinnen und Vermieter erst gar keine unzulässigen Mieten verlangen werden, weil sie sich sonst entsprechenden Rückzahlungsverpflichtungen aussetzen.

Dies ist eine wichtige Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mieter, die es ohne die SPD nicht geben würde.