Einführung einer Wohnungslosenstatistik

Wohnungslosigkeit gehört zu den bedrückendsten Formen von Armut. Sie führt nicht nur zu sozialer Ausgrenzung, sondern bringt die betroffenen Menschen in eine extrem kritische Lage. Wir müssen daher wirksam gegen Wohnungslosigkeit vorgehen. Bund, Länder und Kommunen sind hier gleichermaßen gefordert.

Allerdings stehen bislang keine belastbaren Daten und Statistiken darüber zur Verfügung, wie viele Menschen tatsächlich von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Das soll sich ändern. Der Deutsche Bundestag berät in dieser Woche in 2./3. Lesung den Regierungsentwurf zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung und kommt damit langjährigen Forderung sozialpolitischer Verbände und der Länder nach. Mit einem Änderungsantrag greifen wir die Anregung der Ausschussanhörung auf, die Statistik mittelfristig - soweit möglich - auf eine breitere Datengrundlage zu stellen. Mit der Einführung einer gesetzlich geregelten Bundesstatistik schaffen wir erstmals eine solide Datengrundlage zur Wohnungslosigkeit in Deutschland. Die Statistik soll dazu beitragen, um vor Ort passende Maßnahmen und Präventionsprogramme auf den Weg zu bringen, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit vermeiden.