Gewerbemietende dürfen nicht allein auf den Kosten der Pandemie sitzen bleiben!

„Gewerbemietende dürfen nicht allein auf den Kosten der Pandemie sitzen bleiben! Auch die Vermietenden müssen ihren Anteil tragen“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen. „Gestern hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine Regelung beschlossen, die klarstellt, dass die Pandemie eine Störung der Geschäftsgrundlage ist.“

Nach Ansicht der Bundesregierung war schon der bestehende Paragraf 313 BGB ausreichend, um eine Störung der Geschäftsgrundlage festzustellen. Die Gerichte urteilten jedoch anders. Mitte November verpflichtete das Landgericht Frankfurt einen Einzelhändler zur vollen Mietzahlung, obwohl dieser einen 54-prozentigen Umsatzrückgang hatte.

„Nach wie vor sollte die individuelle Vereinbarung zwischen Gewerbemietenden und Vermietenden Vorrang haben. Aber die Verhandlungsposition der Gewerbemietenden wird deutlich gestärkt. Das ist gut so, denn Niemand will nach der Pandemie leerstehende Geschäfte in den Innenstädten“, führt Nissen aus. „Wir brauchen zur Stärkung unserer Innenstädte aber noch weitergehende Konzepte. Die Bundesregierung hat dafür einen Runden Tisch Innenstädte gegründet.“

Das Gesetz kann deshalb so schnell verabschiedet werden, weil es an ein anderes Gesetz angehängt worden ist. Es handelt sich um das so genannte Omnibusverfahren. Die Regelung wird an das Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung angehängt, das noch in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschiedet wird.