Veranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion: „Zukunft der Kleingärten“

Am 23. September 2019 hat die SPD-Bundestagsfraktion zu ihrem ersten Kleingartenkongress eingeladen. Fast 200 Kleingärtnerinnen und Kleingärtner waren gekommen, um mitzudiskutieren wie die Zukunft der Kleingärten aussehen sollte.

Großer Beifall ertönte als die Frankfurter SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen ausführte: „Die Stadt der Zukunft ist eine Stadt mit Kleingärten. Kleingärten sind Teil der kommunalen grünen Infrastruktur, genauso wie öffentliche Parks, Spielplätze, Grünflächen oder Friedhöfe – sie müssen erhalten bleiben.“

Das empfiehlt auch die neueste Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung vom September 2019. Die Studie empfiehlt den Kommunen die Aufstellung von Kleingartenentwicklungskonzepten oder feste Zielgrößen für den Kleingartenbestand.

Kleingärten sollen in die kommunale Planung und in Strategien für lokale Grüne-Infrastruktur-Netze miteinbezogen werden. Das setzt nicht nur öffentliche Zugänglichkeit und Durchlässigkeit voraus, sondern vor allem die Bereitschaft, das öffentliche Grün mit anderen zu teilen. Insbesondere Maßnahmen für mehr Offenheit und Durchlässigkeit in den Kleingartenanlagen sind zu ergreifen. Die Gemeinschaftsbereiche sollen als öffentlich zugängliche Grünflächen entwickelt werden und auch anderen Zielgruppen in vielfältiger Weise zur Nutzung angeboten werden. Weiterhin empfiehlt die Studie keine oder wenig Zäune, Spiel- und Aufenthaltsbereiche, Gastronomie, Lehrpfade und insgesamt mehr öffentliche Angebote. Weiterhin sollen Kleingärten ökologisch bewirtschaftet werden, Kleingärten müssen bezahlbar bleiben.

Ein großer Stein fiel den Kleingärtnerinnen und Kleingärtner vom Herzen, als ihnen Ulli Nissen mitteilte, dass bei der Grundsteuerreform Kleingärtnerinnen und Kleingärtner nicht mehr als bisher belastet werden: „In §240 des nun vorgelegten Gesetzentwurfs ist geregelt, dass Kleingartenland und Dauerkleingartenland im Sinne des Bundeskleingartengesetzes der Grundsteuer A unterliegen – also als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft anzusehen ist. Es bleibt also alles wie bisher. Weiterhin ist Kleingartenland und Dauerkleingartenland von der Grundsteuer C ausgenommen.“

Studie Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung „Kleingärten im Wandel“:
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/Sonderveroeffentlichungen/2019/kleingaerten-im-wandel-dl.pdf