Bauausschuss verabschiedet Baulandmobilisierungsgesetz: Koalition verbessert Umwandlungsschutz für Mieter:innen und verhindert Immobilienspekulation

„Ich freue mich, dass wir heute nach zähem Ringen das Baulandmobilisierungsgesetz im Bauausschuss verabschiedet haben“, verkündet die SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen. „Das ist das wichtigste baupolitische Gesetz in dieser Legislaturperiode! Es gibt eine Antwort darauf, wie die soziale Bodenpolitik des 21. Jahrhunderts aussieht. Städte wie Frankfurt und Berlin werden damit handlungsfähiger“, betont die Bau- und Wohnungspolitikerin.

Das Gesetz wird voraussichtlich am Freitag vom Deutschen Bundestag beschlossen. Mit dem Gesetz wird ein neuer Umwandlungsschutz für Mieter:innen geschaffen. Er richtet sich gegen Immobilienspekulant:innen, die Mietshäuser in einzelne Wohneinheiten aufteilen, in Eigentumswohnungen umwandeln und dann teuer verkaufen. Diese Praxis wird nun vom Bundestag gestoppt. Umwandlungen werden nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich sein.

„Das ist für uns in Frankfurt besonders wichtig“, erklärt Nissen, und weiter: „In Frankfurt sind innerhalb der letzten fünf Jahre rund 4.000 Wohnungen umgewandelt worden. Wir können auf diese Mietwohnungen nicht verzichten, wenn die Mieten bezahlbar bleiben sollen. Deshalb schieben wir der Umwandlung nun einen Riegel vor.“

Außerdem wird mit dem Baulandmobilisierungsgesetz die Anwendung des Baugebotes verbessert. Wenn Baugrundstücke aus Spekulationsgründen über lange Zeit brach liegen, können die Städte den Eigentümer:innen nun ein Baugebot vorschreiben. Dann müssten dort Wohnungen gebaut werden. Weigern sich die Eigentümer:innen, dann kann die Kommune schon heute das Grundstück übernehmen. Zukünftig kann die Kommune das Grundstück auch zugunsten einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft übernehmen, die dann dort baut.

Auch das Vorkaufsrecht der Städte wird gestärkt. Steht ein Grundstück zum Verkauf an, kann die Gemeinde es direkt zum Verkehrswert erwerben, bevor es auf den Markt kommt. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten wird die Ausübung erleichtert. Besteht ein Mangel an Wohnraum, so sind die Städte künftig besser in der Lage, das Instrument anzuwenden. Auch gegen verwahrloste Grundstücke und städtebauliche Missstände können Städte zukünftig mit dem Vorkaufsrecht vorgehen. So können sie Bauland leichter erwerben und für den Bau bezahlbarer Wohnungen bereitstellen. Ein bodenpolitscher Meilenstein des Gesetzes: Alle Kommunen werden künftig das Vorkaufsrecht preislimitiert zum Verkehrswert ausüben können. Bisher mussten Städte sich spekulativen Vorstellungen über die Preisentwicklung beugen. In der Praxis lief das kommunale Vorkaufsrecht daher oft ins Leere.

Aufgrund der vielen Neuerungen zugunsten der Handlungsfähigkeit der Kommunen zieht Nissen abschließend ein positives Fazit: „Dieses Gesetz ist das Ergebnis mehrjähriger intensiver Verhandlungen. Da der Bundesrat nicht zustimmen muss, wird der Beschluss des Bundestags zum Ende dieser Sitzungswoche das Gesetz erfolgreich auf den Weg bringen. Freitag ist also ein guter Tag für alle Mieter:innen und für alle Großstädte“. Zwei Punkte bleiben aber nach wie vor offen: „Wir hätten auch gern die Clubkultur gestärkt und eine Experimentierklausel in die TA Lärm eingefügt. Das ist uns mit diesem Gesetzentwurf noch nicht gelungen. Wir haben deshalb im Bauausschuss einen Entschließungsantrag verabschiedet. Es wird nun eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die Vorschläge für die Verbesserung der bauplanungsrechtlichen Situation von Clubs erstellen soll und schon im Mai 2021 ihre Arbeit aufnehmen wird. Außerdem soll die Experimentierklausel in der TA Lärm noch in dieser Legislaturperiode kommen“, so die SPD-Abgeordnete.