Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Da der Bund das Mietpreisrecht bereits geregelt habe, sei das Landesgesetz nichtig. Die Frankfurter Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen (SPD) kommentiert:
„Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel gestoppt. Das ist für die Berliner Mieter:innen ein schwarzer Tag! Das Anliegen der Berliner SPD mit dem Mietendeckel gegen die starken Mietpreisanstiege in den vergangenen Jahren vorzugehen und Mietwohnungen bezahlbar zu halten, bleibt dennoch ehrenvoll.
Das Urteil gilt es nun zu akzeptieren, doch die feixenden Reaktionen von Teilen der Immobilienwirtschaft und einigen Abgeordneten von CDU und FDP kann ich nicht nachvollziehen. Sie missachten die Lebenswirklichkeiten aller Rentner:innen, Familien und Angestellten, die sich die Mieten in vielen Städten immer schlechter leisten können. Der Bund ist jetzt stärker als zuvor in der Pflicht, die explodierenden Mieten zu stoppen.
Wenn also die Gesetzgebungsbefugnis laut den Verfassungsrichtern hier ausdrücklich nur beim Bund liegt, dann ist es an der Zeit für ein Mietmoratorium auf Bundesebene. Das fordern wir von der SPD auch in unserem Zukunftsprogramm. Während eines solchen bundesweiten Mietendeckels sollen Mieten in angespannten Wohnungsmärkten für eine bestimmte Zeit nur im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden.“