Grundgesetzänderung ist ein großer Schritt für mehr bezahlbaren Wohnraum

Durch die Aufnahme des zusätzlichen Artikels 104d in das Grundgesetz (GG) ist dem Bund ab 2020 die Möglichkeit gegeben, den Ländern zweckgebundene Gelder für den sozialen Wohnungsbaus zu gewähren.

„Es ist uns gelungen, die soziale Wohnraumförderung erst im Koalitionsvertrag und nun auch im Grundgesetz festzuschreiben. Die Änderung des Artikels 104d GG ist ein klares Bekenntnis zu mehr bezahlbarem Wohnraum. Damit haben wir die Grundvoraussetzungen geschaffen, die Länder und Kommunen ab dem Jahr 2020 weiterhin bei der Schaffung von erschwinglichen Wohnungen zu unterstützen. Das ist ein Erfolg der SPD und ein großer Schritt für die vielen Menschen, die sich Luxus-Wohnungen nicht leisten können. Der Bund wird den sozialen Wohnungsbau in dieser Wahlperiode mit fünf Milliarden Euro fördern.“