Fortsetzung der Wohnraumoffensive in 2019

Zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen anlässlich der Beratung im Deutschen Bundestag zum dritten Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und zum Wohngeld- und Mietenbericht.

Zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen aus der Wohnraumoffensive sollen wichtige Vorhaben zeitnah ins Gesetzgebungsverfahren gebracht werden. Die Wohngeldreform, Mietspiegelreform, Förderungen des genossenschaftlichen Wohnungsbaus und Wohneigentumsförderungsmaßnahmen sind Teile des benötigen Instrumentenmix, um den Wohnungsneubau zu intensivieren und die Bezahlbarkeit des Wohnens zu sichern. Der Deutsche Bundestag hat dazu heute einen Entschließungsantrag verabschiedet.

Mit einer Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 wollen wir das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes stärken - damit mehr Menschen Wohngeld erhalten und Haushalte mit geringem Einkommen entlastet werden. Ebenfalls benötigen wir eine Reform des Mietspiegels. Insbesondere die Ausweitung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von 4 auf 6 Jahre führt zu einer deutlich dämpfenden Wirkung auf die Mieten. Auch der genossenschaftliche Wohnungsbau sollte durch die Anpassung von Programmen oder durch zusätzliche Anreize zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen unterstützt werden. Den Erwerb von Wohneigentum wollen wir durch die Verbesserung bei der Wohnungsbauprämie unterstützen.

Mit dem Wohngipfel hat die Koalition bereits erste wichtige Schritte hin zu einer Wohnraumoffensive vereinbart. Wir setzen in 2019 weitere konkrete Maßnahmen um, um preiswerten Wohnraum zu schaffen und die Situation der Mieterinnen und Mieter zu verbessern. Unser langfristiges Ziel ist, dass niemand mehr als ein Drittel seines Einkommens für die Miete ausgeben muss.