Das neue Mieterschutzgesetz

Am 29. November 2018 hat der Deutsche Bundestag das neue Mieterschutzgesetz verabschiedet. Das Mieterschutzgesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, um Mieterinnen und Mieter effektiv zu schützen. So wird die Mietpreisbremse nachgeschärft und die Modernisierungsumlage beschränkt.

Mietpreisbremse soll effektiver werden

Mit dem neuen Gesetz werden Vermieter verpflichtet, den Mieterinnen und Mietern noch vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert zu informieren, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Nur wenn diese Auskunft erteilt wird, können sich Vermieter auch später auf diese Ausnahme berufen. Ansonsten darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dank dieser vorvertraglichen Auskunftspflicht können Mieterinnen und Mieter von vornherein besser beurteilen, ob die geforderte Miete erlaubt ist.

Und es wird für Mieterinnen und Mieter einfacher, gegen eine zu hohe Miete vorzugehen. Bislang war es für die erforderliche Rüge notwendig, dass der Mieter begründet, warum die verlangte Miete zu hoch ist. Mieter mussten zur Beanstandung recherchieren und dokumentieren, weshalb die vereinbarte Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt. Zum Beispiel mussten sie herausfinden, ob der Vormieter wirklich schon die gleiche Miete bezahlt hatte oder ob die Wohnung tatsächlich umfassend modernisiert wurde. In Zukunft reicht ein einfaches „Ich rüge die Höhe der Miete!“ aus. So kommen Mieterinnen und Mieter schneller und einfacher zu ihrem Recht und können zu viel gezahlte Miete zurückfordern.

Modernisierungsumlage wird beschränkt

Unsere Städte brauchen eine bunte Mischung, Menschen dürfen nicht aus ihrem Zuhause herausmodernisiert werden. Das Mieterschutzgesetz beschränkte daher die Umlage von Modernisierungskosten.

Das Gesetz sieht eine absolute Kappungsgrenze von 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vor. Diese Regelung gilt bundesweit und für alle Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von sechs Jahren durchgeführt werden.

Bei Wohnungen, bei denen die Miete unter sieben Euro pro Quadratmeter beträgt, darf sie sogar nur um zwei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen.

Bundesweit wird die Höhe der Umlage von Modernisierungskosten auf die Mieterinnen und Mieter gesenkt. Anstatt wie bislang 11 Prozent dürfen Vermieter nur noch jährlich 8 Prozent der Kosten der Modernisierung auf die Miete umlegen.

Schutz vor Herausmodernisieren

Vermieterinnen und Vermieter, die Modernisierungsmaßnahmen oder Modernisierungsankündigungen bewusst und absichtlich dafür einsetzen, Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen herauszumodernisieren, werden zukünftig schadenersatzpflichtig. Ein derartiges Herausmodernisieren soll außerdem als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.