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Ulli
Nissen

Zu den Meldungen, das Landgericht Berlin habe die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft

„Es überrascht mich schon, wie hier Schlagzeilen gemacht werden. Es gibt kein Urteil des Landgerichts Berlin, in dem steht, die Mietpreisbremse sei verfassungswidrig. Ob etwas verfassungsgemäß ist oder nicht, entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Das wurde aber nicht angerufen!

Was es gibt ist ein - übrigens mehrerer Tage alter – Hinweisbeschluss, in dem diese Einschätzung auftaucht. Der Hinweisbeschluss ist nicht relevant für die Entscheidung, sondern lediglich ein richterlicher Hinweis nach § 139 ZPO, mit dem das Gericht die Parteien auf bestimmte Dinge hinweist.

Interessant ist eher, wieso diese – irrelevante - Einschätzung auf so ein Echo trifft. Es lässt vermuten, dass damit weiter Stimmung gegen die Mietpreisbremse gemacht werden soll.

Also: Hinterfragen lohnt sich! Richtig ist: Die Mietpreisbremse muss nachgeschärft werden.

Wir haben uns immer für die flächendeckende Einführung eingesetzt – denn dann kann es auch gar keine Ungleichbehandlung geben. Und – zum Einsatz käme sie dann auch nur dort, wo der Markt überhitzt ist. Wie bei uns in Frankfurt. Dort wird sie gebraucht, um den Mietanstieg bei Neuvermietungen zu deckeln.

Wir müssen das soziale Mietrecht weiterentwickeln – nicht abschaffen! Ebenso benötigen wir eine Absenkung der Modernisierungsumlage, damit Mieterinnen und Mieter nicht durch Luxussanierungen ihre Wohnungen verlieren. Auch setze ich mich für die weitere Förderung von bezahlbarem Wohnraum ein!“