Auf ihrer gemeinsamen Tagung haben sich die Spitzen von Union und SPD auf Änderungen am Mietrecht noch diesen Sommer verständigt. Starke Mietpreiserhöhungen durch Modernisierungen können sich viele Mieter nur schwer oder gar nicht leisten - sie werden in den finanziellen Ruin getrieben. Schuld ist die sog. Modernisierungsumlage, mit deren Hilfe die Vermieter etwa die Kosten für einen neuen Aufzug am Haus oder eine Solaranlage auf dem Dach auf den Mieter „umlegen“ können. Letztgenannter bekommt dann eine kräftige Mieterhöhung. Es sind viele Fälle bekannt, in denen Vermieter die Modernisierungsumlage gar zum „gezielten Herausmodernisieren“ der bisherigen Mieter nutzen.
Bisher darf der Vermieter jährlich elf Prozent der Modernisierungskosten auf den Mieter umschlagen. Die Regierungsfraktionen werden nun eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen, die maximal acht Prozent erlaubt. Zusätzlich führen sie eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach einer Modernisierung ein. Danach darf die monatliche Miete nach einer Modernisierung um nicht mehr als 3 € pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von 6 Jahren erhöht werden.
Auch soll das „gezielte Herausmodernisieren“ künftig den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen. Somit könnten Bußgelder gegen dreiste Vermieter verhängt werden.
Dass die im Koaltionsvertrag vereinbarten Maßnahmen noch dieses Jahr verabschiedet werden sollen, ist auch ein Erfolg der Frankfurter SPD-Bundestagsabgeordneten Ulli Nissen: „Ich habe in Berlin nicht locker gelassen und in jeder Ausschusssitzung betont, dass das Herausmodernisieren von Mieterinnen und Mietern aus ihren angestammten Heimen aufhören muss. Deswegen freut es mich riesig, dass wir dieser Praxis nun etwas entgegensetzen!“
Ulli Nissen ist Bau- und Wohnungspolitikerin und Mitglied im neuen Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestages.
Die Spitzen von Union und SPD haben sich überdies darauf verständigt, größere Anreize für den Bau neuer Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen.
So werden bis 2021 steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Neubauten geschaffen, wenn sie für mindestens 10 Jahre in eine Wohnzweckbindung gehen. „Wenn es uns in Frankfurt gelingt, den Druck auf den Wohnungsmarkt durch den Bau von bezahlbaren Wohnungen zu reduzieren, dann reduziert sich die Anzahl der Wohnungssuchenden und der Anstieg der Mieten wegen hoher Nachfrage kann gebremst werden“, kommentiert Nissen diese Maßnahme.
Die Bau- und Wohnungspolitikerin weist zudem auf die Einführung des Baukindergeldes hin: „Wir führen dieses Jahr auch das Baukindergeld ein, von dem Familien beim Eigentumserwerb finanziell profitieren. Pro Kind und Jahr finanziert der Bund nämlich 1.200 € über einen Zeitraum von 10 Jahren. Eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Bruttolohn von maximal 105.000 € erhält für den Eigentumserwerb also insgesamt 24.000 € vom Staat.“ Für die Frankfurter Mieter und Familien bedeuteten die beschlossenen Maßnahmen also gute Nachrichten.