Ulli Nissen: Mietpreisbremse nachschärfen und nicht abschaffen

„Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument gegen überhöhte Mietpreise. Wir müssen sie nachschärfen und nicht abschaffen“, erklärt die Frankfurter SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen.

Der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft hatte in Reaktion auf das Urteil des Frankfurter Landgerichts für eine Abschaffung plädiert. Das Landgericht hatte die Mietpreisbremse aus formalen Gründen für unwirksam erklärt.

Nissen plädiert dementgegen für fünf Verschärfungen, die die Wirksamkeit der Mietpreisbremse verbessern würden: „Wir wollen eine Verpflichtung der Vermieterinnen und Vermieter zur Offenlegung der Vormiete gesetzlich verankern. Jedem Mietvertrag muss ein Informationsblatt zur Mietpreisbremse beigelegt werden, damit die Mieterinnen und Mieter über ihre Rechte informiert sind. Außerdem wollen wir die Geltung des Rückzahlungsanspruchs für erhöhte Mietzinszahlungen ab Vertragsschluss einführen. Das bedeutet für bilanzierende Vermieterinnen und Vermieter, dass sie die überhöhten Zahlungen als Rückstellungen in der Bilanz ausweisen müssen. Zudem muss die Ausnahme für möblierte Wohnungen gestrichen werden. Und die Vermieterinnen und Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen, müssen mit einem Bußgeld belegt werden.“

„Mieterinnen und Mieter müssen Kenntnis über die Höhe der Vormiete haben, um zu beurteilen, ob die aufgerufenen Mieten zulässig sind oder ob sie die durch die Mietpreisbremse vorgegebenen Grenzen überschreiten. Nur dann können sie gegen überhöhte Mietpreisforderungen vorgehen.“ Eine doppelte Hürde stelle die Regelung dar, dass Rückzahlungsansprüche für erhöhte Mietzinszahlungen bisher nur für den Zeitraum ab Geltendmachung zulässig seien, erklärt die SPD-Wohnungspolitikerin.