Der Mieterbund Hessen hatte am Wochenende vor zunehmenden Wohnungskündigungen aufgrund Corona-bedingter Zahlungsprobleme gewarnt und Unterstützung von der Politik gefordert. Verbandsdirektorin Eva-Maria Winckelmann machte vor allem Kurzarbeit oder Jobverlust für die Zahlungsschwierigkeiten bei der Miete verantwortlich.
Die Frankfurter Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen (SPD) reagiert auf die Forderung nach schneller und unbürokratischer Hilfe für Mieterinnen und Mieter. Die Bau- und Wohnungspolitikerin weist einerseits auf das staatliche Wohngeld als „Mittel der Wahl“ hin. Andererseits ärgert sich Nissen aber darüber, dass der erweiterte Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter nicht verlängert wurde.
Ansprüche auf Wohngeld und Grundsicherung prüfen
„Wenn Sie Ihren Job verloren haben oder sich durch Kurzarbeit Ihre Wohnung nicht mehr leisten können, dann sollten Sie dringend Ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen!“ appelliert Nissen an die betroffenen Mieterinnen und Mieter. Der Bund habe die Zugänge zum Wohngeld und zur Grundsicherung vereinfacht, um gerade Menschen in Kurzarbeit und Solo-Selbstständigen zu helfen, erklärte die Abgeordnete.
Um Wohngeld zu erhalten, muss ein Antrag beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt gestellt werden. Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Im Internet stehen kostenlose Wohngeldrechner zum Beispiel vom Bundesinnenministerium zur Verfügung. Anhand derer lässt sich grob einschätzen, ob ein Anspruch besteht.
„Das Wohngeld ist gegenwärtig das Mittel der Wahl, um sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Kleinvermieter vor den Auswirkungen der Corona-Krise zu schützen“ sagt die SPD-Politikerin. „Wenn das Einkommen aber auch nicht mehr ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, dann sollten sich die Betroffenen anstatt bei der Wohngeldstelle an das zuständige Jobcenter wenden“ bittet Nissen.
Mietenmoratorium wieder aufnehmen
Nissen ärgerte sich aber auch darüber, dass das so genannte Mietenmoratorium der Bundesregierung durch den Widerstand der Union nicht verlängert worden sei. CDU/CSU hatten die ursprünglichen Pläne von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) blockiert.
„Bei allen berechtigten Ansprüchen von Vermieterinnen und Vermietern kann auch die Union nicht wollen, dass immer mehr Menschen in der jetzigen Krisensituation aus der angestammten Wohnung geworfen werden“, empört sich Nissen. „Die Bundesregierung sollte das Mietenmoratorium wieder aufnehmen, wenn jetzt im Herbst eine Kündigungswelle droht“, fordert die SPD-Frau deshalb.
Wegen Corona-bedingter Mietschulden aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 durften Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen. Die Verpflichtung der Mieterinnen und Mieter zur fristgerechten Zahlung ihrer Miete blieb jedoch bestehen. Die Regelungen galten bis zum 30. Juni 2020.