Entwurf für neue hessische Mieterschutzverordnung bleibt hinter den Möglichkeiten zurück

Das hessische Wirtschaftsministerium stellte am heutigen Mittwoch (23.09.20) den Entwurf für eine neue Mieterschutzverordnung vor. Die Frankfurter Bundestagsabgeordnete und Wohnungspolitikerin Ulli Nissen (SPD) kommentiert:

„Der Entwurf der neuen hessischen Mieterschutzverordnung bleibt hinter seinen Möglichkeiten zurück. Ich kann nicht verstehen, warum die Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen lediglich auf 8 Jahre festgesetzt wird. 10 Jahre sind möglich und die Landesregierung sollte diesen Spielraum voll ausschöpfen, wenn Sie die Mieterinnen und Mieter effektiv schützen möchte.

Es ist zudem mehr als ärgerlich, dass die hessische Landesregierung die Zweckentfremdung von Wohnraum nicht verbietet. In Frankfurt stehen viele Wohnungen bewusst und aus spekulativen Gründen leer. Wir müssen diese Wohnungen unbedingt wieder für den Wohnungsmarkt zurückgewinnen. Es ist schockierend, dass wir das dem Wirtschaftsminister immer wieder vorhalten müssen, aber trotzdem nichts passiert.

Dass die Mietpreisbremse ab Ende November in 48 hessischen Städten und Gemeinden gelten soll, ist natürlich grundsätzlich eine positive Entwicklung. Es irritiert allerdings, warum das Instrument auf das im Rhein-Main-Gebiet liegende Oberursel oder auf Hofheim nicht mehr angewendet werden soll. Zur Erinnerung, die Mietpreisbremse bewirkt, dass die Miete bei einer Wiedervermietung nur noch maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Bei laufenden Verträgen darf die Miete nur um maximal 15 Prozent alle drei Jahre erhöht werden.

Als Bund haben wir dieses Jahr die von der SPD initiierte Mietpreisbremse nochmal verschärft, sodass jetzt nicht nur die Vormiete offengelegt werden muss, sondern ein Rückzahlungsanspruch des Mieters an den Vermieter für die vergangenen bis zu 30 Monate besteht, wenn die Miete zu hoch bemessen wurde. Die Landesregierung täte gut daran, den Beratungsprozess zu nutzen und den Entwurf der Mieterschutzverordnung ebenfalls noch zu verschärfen.“