Am 19. Februar 2020 hat das Bundeskabinett eine Verordnung verabschiedet, um den Lärmschutz für die Dauer der Fußball-EM zu lockern. „Das gilt für die Live-Übertragungen im Freien“, führt die Frankfurter SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen aus. „Ich freue mich, dass die Bundesregierung ein Herz für König Fußball hat und diese Sonderregelung vorgelegt hat“. Die Fußball-EM dauert vom 12.06. – 12.07.2020. Die Verordnung muss noch durch den Deutschen Bundestag und den Deutschen Bundesrat. Weitere Informationen unter: www.bmu.de/faqs/public-viewing-verordnung/