Obwohl das Kölner Landgericht bereits am 19. Juli per einstweiliger Verfügung dem Fahrdienstvermittler Uber seine Aktivitäten deutschlandweit untersagt hat, werden weiter Fahrten in Frankfurt über die Smartphone-App des Unternehmens mit Namen Uber X angeboten.
Die Europazentrale von Uber in Amsterdam verweigerte offenbar die Annahme des Urteils, weil es nicht auf Niederländisch zugestellt worden sei. Die Gerichtsverfügung sei inzwischen per Gerichtsvollzieher in einer niederländischen Übersetzung übermittelt, berichtet der WDR. Doch zumindest in Frankfurt werden weiter illegal Fahrten von Subunternehmern durchgeführt, die von Kunden über die App gebucht werden.
Das Gericht stellte fest, dass Ubers App gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz verstößt. Rechtmäßig seien laut Rechtstext nur solche Fahrtvermittlungen, „die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind“. Mit der App habe ein Fahrer aber direkt die Möglichkeit, ohne Weisung der Zentrale einen Fahrauftrag anzunehmen.
Das amerikanische Unternehmen gibt sich zu den Vorwürfen wortkarg. Ein Firmensprecher kommentierte gegenüber der DPA die Gerichtsverfügung mit den Worten: „Sollte ein solches Dokument zugestellt werden, würde man dies natürlich prüfen.“
Die Frankfurter Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen (SPD) ist empört, dass Uber die Verfügung bislang ignoriert. Sie warb dafür, den Unternehmern, die trotz der gerichtlichen Anordnung über Uber X vermittelte Fahrten durchführen, die Konzession zu entziehen. „Ich kann die Wut der Taxifahrerinnen und Taxifahrer verstehen. Der Frankfurter Ordnungsdezernent sollte die Konzessionen sofort entziehen, wenn hier ansässige Unternehmen Einnahmen mit illegal vermittelten Fahrten generieren“, forderte die Abgeordnete.
Der Vorsitzende der Frankfurter Taxi-Vereinigung Hans-Peter Kratz schlug in dieselbe Kerbe. Er verlangte die Durchsetzung der einstweiligen Verfügung. Kratz fragte sich am Freitag: „Warum setzt der deutsche Rechtsstaat das Recht nicht durch? Gelten die deutschen Gesetze nicht für alle Unternehmen, die hier bei uns tätig sind?“
Bereits die ganze Woche über hielten Frankfurter Taxifahrer vor dem Büro des städtischen Ordnungsdezernenten Markus Frank (CDU) eine Mahnwache gegen die Vergabe von Konzessionen an Ubers Subunternehmer in Frankfurt und im Frankfurter Umland ab. Uber Fahrer hielten sich laut Taxi-Vereinigung einfach nicht an das geltende Recht. Sie kehrten nicht an ihre jeweiligen Unternehmenssitze zurück, nachdem ein Auftrag beendet worden sei.
Das Kölner Landgericht hatte in seiner Verfügung vom Juli 2019 auch entschieden, dass Uber für jede weitere illegale Vermittlung eines Wagens ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen muss. Wird Uber also jetzt mehrere Millionen Euro Strafe zahlen? Eine Antwort scheint anlässlich der Untätigkeit deutscher Behörden fraglich. Der Rechtsstaat scheint überfordert mit den Aktivitäten des transnationalen Unternehmens zu sein.
In Frankfurt ging die Taxi-Vereinigung bereits gegen 32 Mietwagenunternehmen gerichtlich vor. Gegen 22 davon wurden einstweilige Verfügungen ausgestellt. 2 Betriebe haben zudem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. 6 Verfahren laufen noch.