Wohngelderhöhung kommt zum 1. Januar 2020

"Heute hat der Deutsche Bundestag die Wohngeldreform verabschiedet. Damit ist der Weg frei für eine Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2020", freut sich Ulli Nissen.

Die Frankfurter Bundestagsabgeordneten ist die zuständige Berichterstatterin im federführenden Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen. Sie stellt fest: "Unser Ziel ist klar: mehr bezahlbarer Wohnraum muss her. Dafür brauchen wir ein Zusammenspiel aus mehr Investitionen, sozialem Wohnungsbau und zielgenauen Änderungen im Mietrecht und in der Sozialpolitik. Das Wohngeld erfüllt eine entscheidende sozialpolitische Funktion, die wir dadurch stärken."

Insgesamt erhöht sich das Wohngeld um ca. 30 Prozent. Ein Zwei-Personen-Haushalt, der ohne Reform durchschnittlich 145 Euro pro Monat erhalten hätte, erhält mit der Reform durchschnittlich 190 Euro Wohngeld. Die Höchstbeträge bis zu denen die Miete beim Wohngeld in Frankfurt erstattet werden können, erhöhen sich um 10 Prozent.

Konkret bedeutet das zum Beispiel für einen Zwei-Personen-Haushalt in Frankfurt, dass der Miethöchstbetrag ab Januar von 633 auf 697 Euro steigt. Bei einem Vier-Personen-Haushalt steigt der Miethöchstbetrag von 879 auf 968 Euro. Aber Frankfurt bleibt in der Mietenstufe VI. "Erstmalig wird mit der Reform eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Das war eine langjährige Forderung des Mietervereins. Künftig wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Damit haben wir einen Meilenstein gesetzt", findet Ulli Nissen.

Zu kurzfristig für diesen Gesetzentwurf kam die Ankündigung der Bundesregierung per 2021 das Wohngeld pauschal um 10 Prozent zu erhöhen, um die gestiegenen Heizkosten auszugleichen. "Deshalb wird es schon im nächsten Jahr einen weiteren Gesetzentwurf zum Wohngeld geben. Die Verwaltungen brauchen immer etwa 3 Monate Vorlauf, um die jeweiligen Reformen pünktlich zum Januar umzusetzen. Wir wollten das Inkrafttreten der Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 nicht gefährden, deshalb wird es einen separaten Gesetzentwurf geben. Ich freue mich schon die nächsten Beratungen zum Wohngeld."