Entlastung für Angehörige von Menschen mit Behinderungen

Bundeskabinett beschließt Entlastungsgesetz

Das Bundeskabinett hat heute (14.08.2019) das Angehörigenentlastungsgesetz beschlossen. Damit sollen für Angehörige von Menschen mit Behinderungen bald spürbare Verbesserungen in der Sozialhilfe eintreten. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen soll weiter verbessert werden.

Die Frankfurter Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen (SPD) erklärt die Beweggründe für das Vorhaben: „Viele Angehörige müssen Forderungen vom Sozialamt begleichen, wenn ihre Eltern oder Kinder Sozialhilfe beziehen, weil sie zum Beispiel pflegebedürftig sind. Das ist für viele bisher eine große Belastung.“ Nissen bekräftigt deshalb: „Wir wollen das jetzt ändern und ihnen den Rücken stärken, damit sie sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren können!“

Das neue Angehörigenentlastungsgesetz sieht vor, dass das Sozialamt künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro Forderungen an die Angehörigen stellt — und zwar in der gesamten Sozialhilfe. Für Angehörige von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten soll dieser sogenannte Unterhaltsrückgriff in Zukunft sogar vollständig wegfallen. Damit dies so kommt, muss nun noch der Bundestag zustimmen.

„Das Gesetzesvorhaben ist gerade für Menschen mit Behinderungen eine gute Nachricht“, so Nissen. „Wir werden nämlich neben den Entlastungen für ihre Angehörigen auch die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) als festen Baustein der Inklusion verankern und mit mehr Geld ausstatten“ betont die SPD-Abgeordnete.