Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) können künftig nachgerüstete, saubere Diesel-Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen werden. Das verringert den Schadstoffausstoß in unseren Städten und trägt zum vorsorgenden Gesundheitsschutz bei.
„Heute hat der Deutsche Bundestag die Änderung des BImSchG verabschiedet, mit dem ein weiterer Baustein des Dieselkompromisses vom Oktober 2018 umgesetzt wird. Dieser enthält zahlreiche Maßnahmen, um die Luftqualität zu verbessern und die individuelle Mobilität in unseren Städten zu sichern.
Das Gesetz ändert nicht - wie häufig falsch behauptet - den europarechtlich vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft. Nach unserer Auffassung haben alle Menschen überall und zu jeder Zeit einen Anspruch auf saubere und gesunde Außenluft. Das ist vorsorgender Gesundheitsschutz und für uns absolut unentbehrlich.
Mit der Gesetzesänderung haben wir das Prinzip der Verhältnismäßigkeit näher ausgestaltet. Danach sind in Städten mit weniger als 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft Fahrverbote in der Regel nicht erforderlich. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter kann in diesen Städten auch ohne Fahrverbote erreicht werden.
Von Fahrverboten ausgenommen sind nachgerüstete Euro 4- und Euro 5-Fahrzeuge, wenn sie weniger als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen. Ausgenommen sind auch alle Euro 6-Fahrzeuge. Gleiches gilt für nachgerüstete Nutzfahrzeuge wie ÖPNV-Busse, Handwerkerfahrzeuge sowie Einsatzfahrzeuge.
Die Koalitionsfraktionen haben sich im parlamentarischen Verfahren auf einen Änderungsantrag verständigt, der klarstellt, dass die Behörden vor Ort weitere Ausnahmen von Fahrverboten zulassen können.“