Ulli Nissen: "Gute Einigung zum §219a Einigung zu Gunsten der Ärzt*innen"

Die Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen begrüßt den gestern vorgelegten Kompromiss zur Ergänzung des § 219a

„Mit dem Kompromiss werden die zwei wichtigsten Ziele durchgesetzt: Frauen können künftig Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bekommen und Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, haben Rechtssicherheit.“ – betont Ulli Nissen.

„Fälle, wie die Verurteilung der Gießener Frauenärztin Kristina Hänel können sich mit der neuen Regelung nicht wiederholen. Aus ideologischen Gründen, die keinerlei Sachgrundlage haben, beharrt die CDU auf ihrem Werbeverbot

In der Praxis wird dies jedoch nicht die Informationsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte beschneiden.“

Nach monatelangen Verhandlungen liegt endlich der Kompromiss zur Ergänzung des § 219a vor. Das sogenannte Werbeverbot über Schwangerschaftsabbrüche wird mit einem Absatz ergänzt, demzufolge Ärzt*innen und Krankenhäuser künftig darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Bundesärztekammer soll eine zentrale Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche vornehmen – mit Angaben zu angewandten Methoden. Außerdem werden junge Frauen die Verhütungspille bis zu ihrem 22. Lebensjahr kostenfrei erhalten.

Außerdem begrüßt Ulli Nissen, dass Frauen die Verhütungspille künftig bis zu ihrem 22. Lebensjahr (bisher bis zum 20. Lebensjahr) kostenfrei erhalten.