Gute Nachrichten für Radfahrer! Ab 1. Januar 2019 sind Dienstfahrräder steuerfrei

„Wir brauchen mehr saubere Luft! Der Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, mit dem wir diesem Ziel näher kommen. Wir haben heute eine milliardenschwere Förderung für Elektroautos, Hybride, Fahrräder und Jobtickets beschlossen“, so informiert die Frankfurter SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen.

Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern - für Elektro- und Hybridfahrzeuge wird künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent gelten. Die Neuregelung gilt für Elektro- und Hybridautos, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.

„Ich bin von Frankfurter Fahrradinitiativen darauf angesprochen worden, dass es ungerecht sei, dass für Dienstfahrräder ein Prozent geldwerter Vorteil zu zahlen ist, während für Elektroautos nur 0,5 Prozent geldwerter Vorteil zu zahlen ist. Das finde ich auch. Deshalb habe ich mich im Bundestag dafür eingesetzt, dass auch Dienstfahrräder besser gestellt werden“, führt Ulli Nissen aus.

Der Bundestag hat heute beschlossen, dass der geldwerter Vorteil für Dienstfahrräder ganz entfällt. „Das ist eine gute Nachricht für Radfahrer!“, freut sich Ulli Nissen.

Aufgrund einer Petition an den Deutschen Bundestag wird mit dem Gesetzentwurf das Jobticket zum 1. Januar 2019 ebenfalls steuerfrei gestellt. „Auch das ist eine gute Nachricht für die Frankfurterinnen und Frankfurter".