Heute hat das Bundeskabinett das Mieterschutzgesetz verabschiedet. „Das Gesetz ist ein erster wichtiger Schritt, um `Miethaie an die Leine zu legen´“, findet die Frankfurter SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen. Vermieterinnen und Vermieter, die Modernisierungsmaßnahmen oder Modernisierungsankündigungen bewusst und absichtlich dafür einsetzen, Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen heraus zu modernisieren, werden zukünftig schadenersatzpflichtig. Ein derartiges Herausmodernisieren soll außerdem als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. "Wir haben den Koalitionsvertrag an dieser Stelle umgesetzt und erreichen auch mit diesem von der Union abgespeckten Mietrechtspaket erste wichtige Verbesserungen für die Mieterinnen und Mieter. Um die Mietpreisspirale und die zügellosen Spekulationen zu stoppen, reichen diese Reformen jedoch nicht aus. Denn Wohnen muss jeglicher Spekulation entzogen werden - dafür brauchen wir tiefgreifende Reformen.“ So hält Nissen, insbesondere eine weitere Absenkung der Modernisierungsumlage für notwendig. Sie fordert, dass nur die Kosten einer Modernisierung umgelegt werden dürfen, die auch warmkostenneutral sind. Das bedeutet, dem Mieter entstünden dabei keinerlei zusätzliche Kosten. Er würde demnach nur dann eine höhere Kaltmiete bezahlen, wenn er den zusätzlichen Betrag auch in den Nebenkosten spart. Wenn zum Beispiel eine Dämmung vorgenommen wird, dann spart der Mieter Kosten. Diesen Betrag dürfte der Vermieter dann auf die Kaltmiete aufschlagen. Ein weiterer Punkt wäre die Rückerstattung bei zu hoher Miete. Diese soll nach dem Willen von Ulli Nissen ab dem ersten Tag des Mietvertrags gelten, anstatt ab dem ersten Tag der Rüge durch den Mieter, wie im Gesetzentwurf vorgesehen. "Die Rückerstattung ab dem ersten Tag der Miete ist ein wichtiger Punkt. Die Aussicht darauf, auf einen Schlag, vergangene, überhöhte Mieten zurückzahlen zu müssen, schreckt nochmal ordentlich davor ab, die Mieter übers Ohr zu hauen", glaubt Nissen. "Und schließlich müssen wir dringend den Mietpreisspiegel bundeseinheitlich und breiter aufstellen. Ein wichtiger Ansatzpunkt, denn die Berechnung des Mietpreisspiegels ist die Grundlage der Mietpreisbremse. Die Einbeziehung der letzten zehn Jahre würde den Spiegel und damit die ortsübliche Vergleichsmiete sehr viel gerechter abbilden.“ In der Regel gilt das Strucksche Gesetz: „Kein Gesetz kommt so aus dem Parlament raus, wie es hereingekommen ist“. „Wir bleiben dran!", verspricht die Frankfurter Wohnungspolitikerin Ulli Nissen.