Aufstiegs-BAföG

Wir reformieren das Aufstiegs-BAföG. Mit dem Gesetzentwurf, den wir diese Woche in zweiter und dritter Lesung beraten und beschließen, machen wir einen wichtigen Schritt, um die berufliche Weiterbildung noch attraktiver zu gestalten und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranzubringen. Das Gesetz tritt zum 1. August 2020 in Kraft.

Höhere Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangskosten, geringere Gebühren für bestandene Prüfungen sowie die komplette Übernahme der Unterhaltskosten während einer Vollzeitmaßnahme erleichtern künftig die Entscheidung, eine Aufstiegsfortbildung aufzunehmen. Dadurch rücken wir die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Weiterbildung in den Vordergrund und stellen die Aufstiegschancen vieler Berufstätiger sehr viel besser. Das fordert die SPD schon lange.

Besonders der im Gesetz vorgesehene Vollzuschuss zum Unterhalt ist wichtig. Davon profitieren vor allem die angehenden Erzieherinnen und Erzieher, da sie ihre Ausbildung überwiegend in Vollzeit absolvieren und der Beruf mit Abstand auf Platz 1 in der Förderstatistik steht. Der größte Teil von ihnen sind Frauen.

Zudem werden wir noch einen Entschließungsantrag zur Reform verabschieden. Darin stellen wir wichtige Weichen für die Zukunft der Erzieherinnenausbildung, da in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis 2023 in allen Bundesländern die Voraussetzungen für eine praxisintegrierte vergütete Ausbildung geschaffen werden sollen. Darüber hinaus fordern wir von der Bundesregierung, dass das neue Aufstiegs-BAföG umfas-send evaluiert und die Öffentlichkeitsarbeit für das Instrument gestärkt wird, damit noch mehr Interessierte vom Aufstiegsinstrument profitieren können. Im Entschließungsantrag hat die SPD-Bundestagsfraktion starke Akzente gesetzt.