Debatte über die Verbesserung der Organspende

Angesichts der seit Jahren niedrigen Spender*inzahlen soll die gesetzliche Grundlage für Organspenden so bald wie möglich verändert werden. Bei der namentlichen Abstimmung am 16. Januar lagen zwei konkurrierende Gesetzentwürfe vor, die jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt wurden. Die zwei Entwürfe unterscheiden sich insbesondere bei der Frage wie die Zahl der Organspender*innen erhöht werden kann, durch eine Zustimmungs- oder eine doppelte Widerspruchslösung. Beide Konzepte sehen umfangreiche Aufklärungs- und Informationskampagnen der Bevölkerung vor, um die neuen Regeln bekannt zu machen.

Gesetzentwurf mit Zustimmungslösung

Eine Gruppe von Abgeordneten strebt mit ihrem Gesetzentwurf eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende an. So soll Bürger*innen über ein Online-Register die Möglichkeit gegeben werden, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen.

Die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende soll künftig auch in den Ausweisstellen möglich sein. Ferner ist vorgesehen, dass die Hausärzt*innen ihre Patient*innen bei Bedarf alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespenden beraten und sie zur Eintragung in das Register ermutigen sollen.

Gesetzentwurf mit Widerspruchslösung

Eine zweite Gruppe von Abgeordneten strebte mit ihrem Gesetzentwurf eine doppelte Widerspruchslösung bei der Organspende an. Demnach gilt jeder Bürger und jede Bürgerin als mögliche Organ- oder Gewebespender*in, der oder die zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Wenn zugleich auch den nächsten Angehörigen kein entgegenstehender Wille bekannt ist, gilt die Organentnahme als zulässig.

Mit der Einführung der doppelten Widerspruchslösung soll ein Register erstellt werden, in dem Bürger ihre Erklärung eintragen lassen können.

In einer fraktionsoffenen namentlichen Abstimmung stimmten am 16. Januar 432 Abgeordnete für die Zustimmungslösung.