Kinder und Jugendliche besser schützen

Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Umfeld besser zu schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe zu geben - das ist das Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, ein Großprojekt, das wir diese Woche im Bundestag eingebracht haben.

Im Vorfeld wurden ein Jahr lang Expert*innen eingebunden: Vertreter*innen der kommunalen, Landes- und Bundesebene, aus Fachverbänden und -organisationen, aus Wissenschaft und Forschung, von öffentlichen und freien Trägern, der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Weichen dafür gestellt werden, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig (sog. Inklusive Lösung) wird.

Ziel ist, die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteuren im Kinderschutz zu verbessern.

Mit dem Gesetz werden zudem die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern eines Kindes neu austariert. Es wird klargestellt, dass ein Kind unter bestimmten Umständen auch dauerhaft in einer Pflegefamilie verbleiben kann.

Kinder und Jugendliche sollen außerdem einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Darüber hinaus ist geplant, Ombudsstellen gesetzlich zu verankern, um junge Menschen und ihre Eltern verstärkt einzubeziehen.

Mit dem Gesetz werden wir das Aufwachsen vieler junger Menschen spürbar erleichtern.

Das heißt:

Die Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kinderheime und andere Einrichtungen werden erhöht. Aufsicht und Kontrolle werden verstärkt. Heime können künftig jederzeit und ohne Anlass kontrolliert werden.

Die Kooperation zwischen Ärzt*innen sowie Angehörigen anderer Heilberufe und dem Jugendamt wird verbessert. So erhalten Kinderärzt*innen, die sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, vom Amt eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung.

Die Kostenbeteiligung von jungen Menschen bei vollstationären Leistungen wird auf höchstens 25 Prozent ihres Einkommens reduziert. Sie können also drei Viertel ihres Nebenverdienstes für sich behalten.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden in einem Stufenverfahren in das Recht der Kinder- und Jugendhilfe überführt und integriert. Ziel sind Hilfen aus einer Hand.