Baulandmobilisierungsgesetz: Der Knoten ist geplatzt

„Heute hat das Bundeskabinett endlich das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Darüber bin ich sehr, sehr froh“, gibt die Frankfurter SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen bekannt. „Minister Seehofer hat uns gerade im Ausschuss dazu berichtet.“

Das Gesetz mobilisiert Bauland und stärkt die Rechte der Städte und Kommunen bei der Bauplanung. Im Gesetz enthalten sind auch die besonders umstrittenen Paragrafen zum Umwandlungsschutz und zum Baugebot.

Der Umwandlungsschutz stellt die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter Genehmigungsvorbehalt. Das Baugebot regelt die Pflicht zur Bebauung von un- oder mindergenutzten Grundstücken. Die Union hatte versucht, die entsprechenden Paragrafen aus dem Gesetzbuch zu streichen.

„Für Frankfurt ist der Umwandlungsschutz sehr wichtig. Denn innerhalb der letzten fünf Jahre sind 4.000 Wohnungen umgewandelt worden. Das ist ein ganzer Stadtteil. Wir brauchen dringend diese gesetzliche Möglichkeit, damit die Stadt diese Entwicklung stoppen kann. Das Baugebot kann zu einer Vermehrung des Baulandes führen. Es wird mit dem Grundgesetzartikel „Eigentum verpflichtet“ begründet. Ausnahmen sind für Familienmitglieder vorgesehen“, führt Ulli Nissen aus.

Wichtig ist auch die Einführung des sektoralen Bebauungsplans. Bislang waren die Einflussmöglichkeiten der Kommune auf Investoren in Paragraf 34er Gebieten gering. Mit dem neu eingeführten sektoralen Bebauungsplan bekommen Städte und Kommunen ein Instrument an die Hand, Einfluss auf Investoren nehmen zu können. Sie könnten beispielsweise zukünftig Anteile an geförderten Wohnungen festlegen – auch in 34er Gebieten.

„Jetzt müssen wir im Bundestag dafür kämpfen, dass all diese wichtigen Regelungen im Gesetz erhalten bleiben und nicht verwässert werden. Dafür werde ich kämpfen und Ich freue mich auf die Beratungen im Deutschen Bundestag“, so Ulli Nissen.