Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

Mit klar formulierten Kinderrechten im Grundgesetz werden wir das Kindeswohl mehr ins Zentrum der Gesellschaft rücken. Mit der Ersten Lesung eines Gesetzentwurfes im Bundestag ist das Vorhaben einen wichtigen Schritt vorangekommen.

Wir kämpfen als SPD-Bundestagsfraktion dafür, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen als eigenständiges Grundrecht im deutschen Grundgesetz verankert werden. Die in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgeschlagene Ergänzung des Art. 6 im Grundgesetz verfolgt das Ziel, die Sichtbarkeit der sogenannten „Kinderrechte“ deutlich zu erhöhen und den Akteuren in Exekutive, Legislative und Judikative die zentrale Bedeutung von Kindern und Jugendlichen für die Gesellschaft vor Augen zu führen.

Die Grundrechtsänderung zielt darauf ab, dass Kinder und Jugendliche zukünftig von der Verfassung nicht als „kleine Erwachsene“, sondern als eigenständige Grundrechtsträgerinnen und Grundrechtsträger anerkannt werden. Hierdurch wird insbesondere unterstrichen, dass Heranwachsende besonders geschützt, gefördert und ernst genommen werden müssen, wodurch auch dem Rechtsgut des Kindeswohls zukünftig Verfassungsrang zukäme.

Die Rechte von Kindern werden so öfter zum Maßstab staatlichen Handelns. Mit klar formulierten Kinderrechten im Grundgesetz rücken wir das Kindswohl mehr ins Zentrum unserer Gesellschaft. Genau deshalb machen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns seit vielen Jahren für Kinderrechte stark und haben diese in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt.

Die SPD-Bundestagsfraktion ist überzeugt, dass sich die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nachhaltig auf den Alltag von Kindern und Jugendlichen in Deutschland auswirken würde. Zwar reicht eine Änderung des Grundgesetzes allein nicht aus, dass umgehend neue Spielplätze, mehr Zebrastreifen geschaffen oder die Kinderarmut auf einen Schlag beseitigt würde, aber der grundsätzliche Anspruch auf Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern mit Verfassungsrang wäre ein Anfang mit Signalwirkung, der sämtliche staatlichen Stellen für die Belange von Kindern und ihren Familien sensibilisieren könnte. So würden die Kinderrechte im Grundgesetz eine starke Basis für eine gute, kindgerechte Politik schaffen und die handelnden Akteure in die Pflicht nehmen, sich stärker für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einzusetzen.

Ungeachtet der beachtlichen Signalwirkung einer Grundgesetzänderung bleibt es allerdings auch in Zukunft die Aufgabe der Politik auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, die Familienpolitik unermüdlich voranzutreiben und den Schutz von Heranwachsenden besonders in den Blick zu nehmen.

Der auf nachdrückliches Betreiben der SPD-Fraktion hin eingebrachte Gesetzentwurf drohte bis zuletzt am Widerstand der Union zu scheitern, sodass eine gemeinsame Formulierung für die Einleitung des parlamentarischen Verfahrens erst nach zähem Ringen erzielt werden konnte.

Jetzt gilt es, gemeinsam einen Weg für Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat zu finden. Hierzu führt die SPD-Fraktion Gespräche mit allen demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag führen. Mit der Ersten Lesung im Deutschen Bundestag sind wir auf dem Weg, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, einen wichtigen Schritt vorangekommen. Jetzt kommt es im anstehenden parlamentarischen Verfahren darauf an, diese hart erkämpfte Chance zu nutzen. Das sind wir unseren Kindern und auch den Familien in Deutschland schuldig.