Epidemische Lage von nationaler Tragweite

Der Bundestag hat die Gesetzesänderungen zur Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen.

Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag künftig die epidemische Lage nationaler Tragweite befristet für maximal drei Monate feststellen soll. Jede Verlängerung muss erneut vom Bundestag beschlossen werden. Damit stärken wir die Rechte des Parlaments.

Im März vergangenen Jahres wurde in Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes die epidemische Lage durch den Bundestag festgestellt sowie Verordnungsermächtigungen und Anordnungsbefugnisse für das Bundesgesundheitsministerium geregelt. Diese Regelung ist bis zum 31. März 2021 befristet.

Eingriffe in die Grundrechte der Bürger*innen müssen stets gut begründet sein. Deshalb hat die SPD-Fraktion erreicht, dass Entscheidungen über eine Verlängerung oder Aufhebung von Schutzmaßnahmen nach Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes sich nicht mehr nur an den Inzidenzen, sondern unter anderem auch an der Impfquote und dem R-Wert orientieren müssen. Der Grundrechtsschutz wird hierdurch erhöht.

Die Verordnungsermächtigungen des Infektionsschutzgesetzes für das Bundesgesundheitsministerium werden konkreter ausgestaltet. Mit der präziseren Benennung der Befugnisse des Gesundheitsministers begegnen wir der verfassungsrechtlichen Kritik an dem Gesetz. Vorgesehen wird außerdem eine unabhängige interdisziplinäre Evaluation der Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes durch ein Gremium, dessen Mitglieder je zur Hälfte vom Bundestag und der Bundesregierung benannt werden.

Erreicht haben wir auch Verbesserungen bei der Verdienstausfall-Entschädigung für Eltern im Infektionsschutzgesetz. Es wird der Gleichklang mit der erweiterten Regelung zum Kinderkrankengeld hergestellt. Ein Entschädigungsanspruch besteht künftig beispielsweise auch unabhängig von der Möglichkeit zum Homeoffice. Es wird klargestellt, dass die Anspruchsdauer jeweils jährlich nach erst-maliger Feststellung der epidemischen Lage am 25.März 2020 besteht und Ende März neu beginnt.

Wir haben zudem erreicht, dass der Pflegeschutzschirm bis Ende Juni unverändert fortgeführt wird. Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste behalten so die Möglichkeit, pandemiebedingte Mindereinnahmen gegenüber der Pflegekasse geltend zu machen. Außerdem werden aus dem Bundeshaushalt 450 Mio. Euro bereitgestellt, um eine Prämie für Beschäftigte in den Krankenhäusern zahlen zu können.

Parallel hat der Bundestag das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch einen Antrag festgestellt.