Kinderkrankengeld wird ausgeweitet

Um Eltern in der Corona-Zeit besser zu unterstützen, soll der Anspruch auf Kinderkrankentage für berufstätige Eltern in der Corona-Krise verdoppelt und ausgeweitet werden. Der Bundestag hat in dieser Woche auf Grund der Formulierungshilfe des Bundeskabinetts den Weg dafür frei gemacht. Neu ist, dass der Anspruch jetzt auch bei Ausfall der Kinderbetreuung gilt. Damit soll das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt werden.

Voraussetzungen sind, dass:

sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,

das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,

keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Regelung soll nach der Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft treten. An diesem Tag hatten sich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf die Verdopplung der Kinderkrankentage geeinigt.

Neu ist, dass der Anspruch auch in den Fällen besteht, in denen das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut wird, weil die Schule oder die Einrichtung zur Kinderbetreuung pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt beziehungsweise der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten.

Die schnelle Einigung ist ein Erfolg. Die Ausweitung des Kinderkrankengelds ist eine wichtige Entscheidung zur Unterstützung der Familien in diesen schwierigen Zeiten. Viele Eltern und vor allem alleinerziehende Mütter und Väter leisten gerade in der Pandemie unglaublich viel. Wir haben im vergangenen Jahr allerdings erlebt: Homeoffice, Homeschooling und die Betreuung kleiner Kinder - das alles geht nicht zusammen. Deshalb brauchen Eltern, die jetzt in dieser besonders schwierigen Phase ihre Kinder zu Hause betreuen und daher nicht arbeiten können, eine passgenaue Entlastung. Diese Leistung hilft vielen Familien jetzt direkt und wird einen entscheidenden Beitrag zur Kontaktreduzierung und zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bewirk