Entlastung bei Heizkosten durch Wohngeld

Mit dem heute im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Gesetz zur Wohngelderhöhung entlasten wir Wohngeldempfängerinnen und -empfänger bei den Heizkosten im Kontext der CO2-Bepreisung.

„Gemäß dem Klimaschutzprogramm 2030 wird ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme eingeführt. Dies betrifft also auch Heizkosten. Alle zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen in Klimaschutzfördermaßnahmen reinvestiert oder in Form einer Entlastung an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden. Mit dem im Bundestag verabschiedeten Gesetz wird das Wohngeldvolumen um zehn Prozent erhöht, das sind durchschnittlich rund 15 Euro mehr pro Monat. Hiermit will die SPD-Fraktion soziale Härten im Kontext der CO2-Bepreisung vermeiden. Da niedrige Einkommen zu einem höheren Wohngeld berechtigen, fällt die zusätzliche Wohngelderhöhung bei Haushalten mit besonders niedrigen Einkommen entsprechend höher aus. Die Entlastung soll zum 1. Januar 2021 in Form eines CO2-Zuschlags erfolgen und nach der Haushaltsgröße gestaffelt werden. Von dem CO2-Zuschlag werden im Jahr 2021 alle Wohngeldempfängerinnen und -empfänger profitieren, das sind rund 665.000 Haushalte.

Mit der heute verabschiedeten Heizkostenentlastung halten wir Wort und geben den Bürgerinnen und Bürgern die Mehreinnahmen durch die CO2-Bepreisung zurück und sichern zusätzlich die Bezahlbarkeit des Wohnens.“