Wohnarmut während der Corona-Krise: Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen appelliert an Frankfurter Vermieter

„Wer aufgrund der Corona-Krise seinen Job verloren hat oder derzeit nur ein geringes Einkommen bezieht, könnte jetzt auch zusätzlich seine Wohnung zu verlieren. Die Menschen wohnen sich durch die hohen Mieten in Frankfurt arm“, warnt die örtliche Bundestagsabge-ordnete und Wohnungspolitikerin Ulli Nissen (SPD) am Montag (30.03.2020).

Die Frankfurter Politikerin begrüßte deshalb, dass Wohnungsunternehmen wie die städtische ABG Holding oder die landeseigene Nassauische Heimstätte (NH) ihren Mietern entgegen kämen. So verzichte die ABG bis auf Weiteres auf Mieterhöhungen und die NH wird auf Kündigungen und Räumungen im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Krise verzichten. Stadtrat und Planungsdezernent Mike Josef (SPD) möchte zudem die Gewerbetreibenden auf dem Dom-Römer-Areal ebenfalls entlasten und setzt deren Gewerbemieten für zwei Monate aus.

Nissen appelliert nun an alle Frankfurter Vermieter, diesen Beispielen zu folgen. „Bitte verzichten Sie auf Mieterhöhungen und pflegen Sie einen fairen Umgang mit ihren Mieterinnen und Mietern“, richtete die SPD-Frau gestern als Bitte an Wohnungsunternehmen und Pri-vatvermieter. „Räumen Sie den Nutzern Ihrer Wohnungen eine Atempause ein!“, so die Bau- und Wohnungspolitikerin.

Die Abgeordnete geht davon aus, „dass sich die Anzahl zahlungsunfähiger Mieterinnen und Mieter aufgrund der umfangreichen Hilfen des Bundes und der Länder wie der Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, Direktzuschüssen, günstigen Krediten und den Steuererleichte-rungen in Grenzen hält. Freiwilliges Handeln der Vermieter wird diesen Personenkreis weiter reduzieren“, meint Nissen.

Zum Schutz der Mieter bei Zahlungsschwierigkeiten hatten Bundestag und Bundesrat vergangene Woche beschlossen, Wohnungskündigungen zu erschweren. Wer wegen der Corona-Krise Probleme hat, die laufende Miete für Wohn- oder Gewerbeflächen zu begleichen, darf zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge.

Nissen wies zusätzlich daraufhin, dass unter Umständen auch ein Anspruch auf Wohngeld bestehe, wenn jemand die laufenden Wohnkosten nicht mehr begleichen könne. Bereits zum 01.01.2020 wurde das Wohngeld auf Bestreben der SPD-Bundestagsfraktion deutlich erhöht. Von dieser Erhöhung würden rund 660.000 Menschen profitieren, hieß es damals. Weitere Informationen und das Antragsformular für das Wohngeld finden sich auf der Internetseite des städtischen Amts für Wohnungswesen unter www.frankfurt.de/themen/planen-bauen-und-wohnen/wohnen/wohngeld.