Mehr Wohngeld - mehr Gerechtigkeit

Das Wohngeldstärkungsgesetz ist am 28. Juni 2019 in erster Lesung im Deutschen Bundestag. „Ab 2020 werden mehr Haushalte mehr Wohngeld erhalten. Davon profitieren 660.000 Menschen in unserem Land. Mit einer Dynamisierung wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung automatisch angepasst. Das ist ein echter sozialpolitischer Fortschritt“, sagt die Frankfurter SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen.

Ulli Nissen ist die zuständige Berichterstatterin im federführenden Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen. Sie stellt fest: „Unser Ziel ist klar: mehr bezahlbarer Wohnraum muss her. Dafür brauchen wir ein Zusammenspiel aus mehr Investitionen, sozialem Wohnungsbau und zielgenauen Änderungen im Mietrecht und in der Sozialpolitik. Das Wohngeld erfüllt eine entscheidende sozialpolitische Funktion, die wir dadurch stärken.“

Insgesamt erhöht sich das Wohngeld um ca. 30 Prozent. Ein Zwei-Personen-Haushalt, der ohne Reform durchschnittlich 145 Euro pro Monat erhalten hätte, erhält mit der Reform durchschnittlich 190 Euro Wohngeld. Die Höchstbeträge bis zu denen die Miete beim Wohngeld in Frankfurt erstattet werden können, erhöhen sich um 10 Prozent.

Konkret bedeutet das zum Beispiel für einen Zwei-Personen-Haushalt einen Miethöchstbetrag von 697 Euro oder für einen Vier-Personen-Haushalt von 968 Euro ab 1. Januar 2020. Aber Frankfurt bleibt in der Mietenstufe VI.

Im Koalitionsvertrag hat sich die SPD erfolgreich für den Ausbau und die Verbesserung des Wohngeldes eingesetzt. „Wir wollen Wohngeldempfänger besser unterstützen und die Zahl der Geförderten erhöhen. Deshalb haben wir die Dynamisierung und die Erhöhung des Leistungsniveaus durchgesetzt“, kommentiert Ulli Nissen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Erhöhung des seit 1990 nicht mehr angepassten Einkommensfreibetrages für Menschen mit einer Schwerbehinderung von 1.500 auf 1.800 Euro jährlich vor.

„Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren für eine Klimakomponente im Wohngeld einsetzen. Damit soll der Zugang zu Wohnungen mit höherem energetischem Standard für einkommensschwächere Haushalte unterstützt werden“, so Nissen weiter.

Das Gesetz soll im Herbst abschließend im Deutschen Bundestag beraten werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.