Wohngeldreform ist gut für Frankfurt!

„Der heute im Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Stärkung des Wohngeldes ist auch gut für Frankfurt“, findet die SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen. Mit der Reform des Wohngeldes wird die Reichweite des Wohngeldes erhöht und das Wohngeld an die allgemeine Entwicklung von Mieten und nominalen Einkommen angepasst. „Das Wohngeld ist eine der wichtigsten sozialen Leistungen der Wohnungspolitik. Mit der Reform tragen wir dazu bei, dass Wohnen auch für einkommensschwache Haushalte bezahlbar bleibt.“ „Ich bin froh, dass wir schon im Vorfeld erreichen konnten, dass das Wohngeld zukünftig regelmäßig angepasst wird. Bislang wurde das Wohngeld in unregelmäßigen Abständen angepasst. Manchmal sind bis zu 10 Jahre bis zu einer Anpassung verstrichen. Das ist natürlich zu lang, um einen angemessenen Wohnkostenzuschuss zu gewährleisten. Das wird sich nun ändern. Die nächste Anpassung erfolgt per Verordnung bereits zum 1. Januar 2022“, führt Ulli Nissen aus.

„Für Frankfurt ist besonders wichtig, dass die Mietobergrenzen in der Mietenstufe VI um 10,2 Prozent erhöht werden. Damit liegt die Mietobergrenze für einen Ein-Personen-Haushalt in Frankfurt zum Beispiel bei 575 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 697 Euro und bei einem Drei-Personen-Haushalt bei 830 Euro. Das gilt jeweils für die Bruttokaltmiete.“

Das Bundeskabinett hat heute den entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Der Gesetzentwurf wird nun in den Deutschen Bundestag zur weiteren Beratung weitergeleitet. Ulli Nissen ist die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion. Die Wohngeldreform soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.