Baukindergeld auch für Genossenschaftsanteile


„Wir freuen uns, dass der Bauausschuss heute die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag dazu aufgefordert hat, das Baukindergeld auch für Genossenschaftsanteile zu öffnen“, so die Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Cansel Kiziltepe und die Frankfurter SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen.

Seit September 2018 kann das Baukindergeld bei der KfW Bank beantragt werden. „Wir haben bei der Vorlage der Förderbedingungen sehr bedauert, dass es kein Baukindergeld für Genossenschaftsanteile gibt“. Die beiden Frauen hatten sich deshalb mit einem gemeinsamen Schreiben an die Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles gewandt und darum gebeten, das Baukindergeld auch für Genossenschaftsanteile zu öffnen. Das Schreiben hatten zahlreiche weitere Bundestagsabgeordnete mit unterschrieben.

„Wir wollen damit einerseits den genossenschaftlichen Wohnungsbau fördern“, führt die Baupolitikerin Ulli Nissen aus. „Andererseits war es sowieso unverständlich, warum das Baukindergeld keine Förderung für Genossenschaftsanteile vorgesehen hat, denn bei der Eigenheimzulage, war das noch der Fall“, sagt die Finanzpolitikerin Cansel Kiziltepe.

Konkret fordern die Koalitionsfraktionen im Bauausschuss die Bundesregierung u.a. dazu auf: Das Baukindergeld im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu öffnen – soweit sie zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung erforderlich sind.