Einigung beim Mietrecht gut für Frankfurt!

„Ich freue mich, dass es nun eine Einigung beim Mietrecht zwischen Union und SPD gibt“, so die Frankfurter SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen. „Die Modernisierungsumlage wird nun von elf auf acht Prozent bundesweit abgesenkt. Das heißt für ganz Frankfurt gilt ab demnächst die abgesenkte Modernisierungsumlage von acht Prozent.“

Die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfs hatte vorgesehen, dass die Modernisierungsumlage lediglich in angespannten Wohnungsmarktlagen abgesenkt wird. „Damit wären die Frankfurter Stadtteile Berkersheim, Eckenheim, Harheim und Unterliederbach von der Neuregelung ausgenommen worden. Das jetzt erzielte Verhandlungsergebnis, ist daher ein echter Vorteil für die Frankfurter Mieterinnen und Mieter“, führt Ulli Nissen aus.

Zusätzlich wird erstmals eine echte Obergrenze für die Umlage von Modernisierungskosten eingeführt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass die Miete durch die Umlage von Modernisierungskosten künftig nur um drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen darf. Bei Wohnungen, bei denen die Miete unter sieben Euro pro Quadratmeter beträgt, darf sie sogar nur um zwei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen. Beispiel: Beträgt die Miete einer 60 Quadratmeter-Wohnung sechs Euro pro Quadratmeter und somit monatlich 360 Euro, darf die Miete durch eine oder mehrere Modernisierungen nur um zwei Euro pro Quadratmeter und damit auf monatlich 480 Euro innerhalb von sechs Jahren steigen, gleichgültig wie hoch die tatsächlichen Modernisierungskosten sind.

Das ist ein wichtiger Erfolg der SPD-Bundestagsfraktion für alle Mieterinnen und Mieter. „In Frankfurt gab es ein krasses Beispiel. In der Lersnerstraße 10 sollte die Miete nach Modernisierung um 14 Euro steigen. Dem haben wir nun einen Riegel vorgeschoben. Das kann künftig nicht mehr passieren und das ist auch gut so“, sagt Ulli Nissen.

Wenn soziale Träger für soziale Wohnprojekte, wie etwa Wohngruppen für Menschen mit Behinderung, Wohnungen angemietet haben, galt oft Gewerbemietrecht. „Wir regeln, dass für solche wichtigen sozialen Wohnprojekte insbesondere der soziale Kündigungsschutz gilt, damit die Mietverhältnisse nur bei erheblichen Pflichtverletzungen wie Zahlungsverzug beendet werden können“, berichtet Ulli Nissen weiter.

Weil in immer mehr Bundesländern die Mietpreisbremse nicht mehr gilt, wollte die SPD-Bundestagsfraktion die bundesweite Geltung der Mietpreisbremse regeln. „Obwohl die Mieten nicht nur in Großstädten deutlich steigen, war das mit der Union leider nicht zu machen“, führt Ulli Nissen aus.