Tierschutz hat Vorrang: Ende des Kükentötens beschlossen

Der in dieser Woche beschlossene Ausstieg aus dem Kükentöten ist ein großer Durchbruch für den Tierschutz. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat lange für das Gesetz gekämpft.

Beim Erbrüten von Legehennen schlüpfen jedes Jahr in Deutschland rund 45 Millionen männliche Küken. Die große Mehrheit davon wird direkt nach dem Schlüpfen getötet, da sie keine Eier legen und nicht als Masttiere verwendet werden können. Dem wird nun ein Riegel vorgeschoben: Mit einem entsprechenden Gesetz, das der Bundestag beschlossen hat, wird das Töten von Küken in der Hühnerhaltung ab 2022 verboten. Die SPD-Fraktion hat sich dabei gegen die Union durchgesetzt, die bis zum vorigen Jahr an einer freiwilligen Vereinbarung mit der Geflügelindustrie festgehalten hatte. Dadurch wurde viel Zeit verschenkt.

Der notwendige Druck kam erst im Juni 2019 durch die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Kükentöten, das rechtssicher dieses Verarbeiten der Küken als tierschutzwidrig feststellte.

Als Alternative zum Kükentöten gibt es verschiedene Verfahren, mit deren Hilfe das Geschlecht eines Kükens bereits vor dem Schlüpfen bestimmt werden kann.

Auch wenn es mit der Aufzucht der Bruderhähne sowie der Zucht von Zweinutzungshühnern Alternativen zum Kükentöten gibt, wird die Geschlechtsbestimmung im Ei für den Großteil der Eierproduktion zumindest kurz und mittelfristig die bevorzugte Wahl sein.

Um Schmerzen für das Kükenembryo im Ei auszuschließen, ist zudem vorgesehen, dass ab 2024 die Geschlechtsbestimmung im Ei und die Abtötung der männlichen Embryonen ab dem 7. Bruttag verboten wird.

Ebenfalls unabdingbar ist, endlich ein staatliches Tierwohllabel vorzulegen, das auch Geflügel sowie Eier erfasst und das dem Verbraucher deutlich macht, dass für die Legehennenproduktion keine Küken sterben durften. Nur so kann verhindert werden, dass Hennenküken importiert werden, deren Brüder getötet wurden.

Außerdem wird im Tierschutzgesetz der Umgang mit Versuchstieren nachgebessert. Das wurde notwendig, nachdem die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet hat, weil das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium eine entsprechende EU-Richtlinie nur unzureichend umgesetzt hatte.