Push für den Ausbau von Ladesäulen

Um die Verbreitung von Elektrofahrzeugen zu fördern, soll es mehr Möglichkeiten zum Aufladen von E-Autos geben. Der Bundestag hat Bauherren zur Errichtung der notwendigen Infrastruktur verpflichtet.

Das vom Bundestag beschlossene Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) schreibt vor, dass auf größeren Parkplätzen von Wohn- und Gewerbegebäuden unter bestimmten Voraussetzungen Leitungs- und Ladeinfrastruktur bereitgestellt werden muss.

Elektromobilität ist ein Meilenstein für einen klimafreundlichen Verkehr. Unser Ziel ist, dass bis 2030 in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge unterwegs sind. Dafür brauchen wir jedoch eine Ladesäuleninfrastruktur, die flächendeckend und unkompliziert erreichbar ist. Daher haben wir Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz beschlossen. Wir setzen damit eine EU-Richtlinie um, die eine Ladeinfrastruktur an Wohn- und Nichtwohngebäuden verpflichtend vorsieht.

Für den Neubaubereich konnten wir sogar über die Richtlinie hinausgehen. Künftig gilt: Wenn neue Wohnanlagen mehr als fünf Parkplätze haben, muss jeder Stellplatz mit Strom versorgt werden. Für Quartiere konnten wir pragmatische Lösungen erreichen. Bei Nichtwohngebäuden, zum Beispiel Supermarkt-Parkplätzen, muss ab sechs Stellplätzen jeder dritte Stellplatz mit einer Ladesäule ausgestattet sein. Das heißt, auch die Privatwirtschaft muss in den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität investieren. Für kleine und mittlere Unternehmen haben wir Ausnahmen vorgesehen, wenn die Fläche von ihnen selbst genutzt wird, oder wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.