Wirtschaftshilfen werden einfacher und besser

Alle, die jetzt im Lockdown weiter kein Geld verdienen können, brauchen unsere Solidarität und Unterstützung. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat durchgesetzt, die Hilfe für Unternehmen und Soloselbständige noch mal deutlich zu verbessern. Es wird einfacher, Überbrückungshilfe III zu beantragen, es gibt mehr Geld und mehr Unternehmen können sie in Anspruch nehmen. Mehr gibt es auch für die Neustarthilfe für Selbstständige. Die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels werden zudem berücksichtigt. Auch die Abschlagszahlungen werden erhöht – und bereits im Februar ausgezahlt.

Gefördert werden alle Unternehmen und Betriebe, deren Umsatz durch den Lockdown zwischen November 2020 und Juni 2021 in mindestens einem Monat um 30 Prozent oder mehr zurückgegangen ist. Damit haben jetzt deutlich mehr Unternehmen Anspruch, denn bislang galt in der November- und Dezemberhilfe die Schwelle von 40 Prozent.

Auch die Abschlagszahlungen und das Fördervolumen erhöhen sich bis zu 100.000 € und Förderungen bis 1,5 Millionen € pro Monat und Betrieb. Mit der Anhebung der Zugangsberechtigung für Unternehmen mit bis zu 750 Millionen Euro Jahresumsatz wird der Kreis der Berechtigten nochmals erweitert. Das hilft gerade Hotel- und Restaurantketten sowie verbundenen Unternehmen im Tourismus. Die Erweiterung der Höchstfördergrenze auf 1,5 Millionen € ist ein Hoffnungsschimmer für die stark gebeutelte Gastronomie- und Reisebranche sowie Veranstalter.

Im Einzelhandel können jetzt bis zu 100 Prozent Abschreibungen auf Saisonware als Fixkosten angesetzt werden – also zum Beispiel Weihnachtsartikel, Winterkleidung oder auch Feuerwerkskörper, auf denen die Geschäfte auf Grund des Lockdowns sitzen geblieben sind. Nicht mehr aktuelle Saisonware kann mit einer Teilwertabschreibung zu 100 Prozent in die Fixkosten der geplanten Überbrückungshilfe III einbezogen werden.

Auch in der Reisebranche werden Kosten und Umsatzausfälle durch Absagen und Stornierungen umfassend berücksichtigt. Die bisher vorgesehenen Regelungen wurden nunmehr ergänzt, so dass externe Vorbereitungs- und Ausfallkosten um eine 50 prozentige Pauschale für interne Kosten erhöht und bei den Fixkosten berücksichtigt werden.

Des Weitern wird für Soloselbständige die Neustarthilfe auf einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt, die maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500 € angehoben. Bisher sollten maximal 5.000 Euro für sechs Monate gezahlt werden, jetzt steigt die Höchstsumme auf einmalig 7.500 Euro für sechs Monate, zusätzlich zur Grundsicherung. Das ist in der Coronakrise eine deutliche Verbesserung gerade für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler*innen.

Auch sogenannte unständig Beschäftigte können die Neustarthilfe beantragen. Damit helfen wir insbesondere Schauspielerinnen und Schauspielern, die häufig sowohl Einkommen aus selbständiger Tätigkeit als auch aus unständiger Beschäftigung beziehen. Einkünfte aus unständiger Beschäftigung werden insoweit den Umsätzen aus Soloselbständigkeit gleichgestellt.