Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen unwirksamer Mietpreisbremse –„Mieter*innen müssen Fehler der Landesregierung ausbaden“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geurteilt, dass Mieter*innen, die wegen der für unwirksam erklärten hessischen Mietpreisbremse dauerhaft zu viel Miete zahlten, grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadenersatz haben. Der BGH urteilte am Donnerstag (28.01.2021), dass es in solchen Fällen keine Amtshaftung gäbe und das Land Hessen keinen Schadensersatz leisten müsse. Die Frankfurter Bundestagsabgeordnete und Wohnungspolitikerin Ulli Nissen (SPD) kommentiert:

„Ich bedauere, dass die Klage aus Frankfurt vor dem BGH keinen Erfolg hatte. Die Fehler der Landesregierung müssen jetzt die hessischen Mieter*innen ausbaden. Das ist und bleibt eine politische Blamage!

Die Bürger*innen müssen auf die erlassenen Gesetze vertrauen können. Doch jetzt kosten die mehr als ärgerlichen Fehler im Gesetz die Mieter*innen in angespannten Wohnungsmärkten viel Geld, was sie nicht vom Verursacher des Fehlers zurückerhalten.

Wir müssen diese höchstrichterliche Entscheidung des BGH akzeptieren, aber die Klage soll der schwarz-grünen Landesregierung ein Appell sein: Nehmen Sie den Mieterschutz endlich ernst und arbeiten Sie sorgsam und mit aller Kraft für die hessischen Mieter*innen!“