Sozial und bezahlbar – das muss auch fürs Wohnen gelten. Wir haben in dieser Legislaturperiode eine Menge getan, um neuen Wohnraum zu schaffen und Mieter*innen zu schützen. In dieser Woche sind wir hier erneut einen großen Schritt vorangekommen. Wir haben ein Gesetz der Bundesregierung zur Reform des Mietspiegelrechts beschlossen: Damit sorgen wir für einen aussagekräftigen und rechtssicheren Mietspiegel – und zwar in mehr Kommunen als bisher: Künftig müssen alle Städte und Gemeinden ab 50.000 Einwohner*innen einen Mietspiegel vorlegen. Außerdem legen wir Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel fest, damit diese dann auch vor Gericht Bestand haben. Qualifizierte Mietspiegel verhindern damit auch überzogene Mieterhöhungen.
Das Vergleichsmietensystem in Deutschland ist das Aushängeschild unseres sozialen Mietrechts. Bei dem Vergleich der Mieten bilden Mietspiegel den wichtigsten Bezugspunkt, zum Beispiel bei Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen oder beim Abschluss neuer Verträge. Sie sind damit Fieberthermometer auf angespannten Wohnungsmärkten. Durch die Reform soll dieses Instrument gestärkt werden: Künftig legt der Bund Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel – zum Beispiel bei der Datenerhebung – fest. Außerdem wird bei Mietspiegeln, die diese Mindeststandards erfüllen, angenommen, dass sie nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurden. So wird gewährleistet, dass die für einen Mietspiegel erhobenen Daten künftig vor Gericht Bestand haben.
Damit stärken wir die Rechte der Mieter*innen. Denn nur wer die ortsübliche Vergleichsmiete kennt, kann auch von seinen Rechten gegen überzogene Mieterhöhungen Gebrauch machen.