Ob Streamingdienst, Fitnesstudio oder Handy - Aboverträge sind weit verbreitet und erstmal ja auch recht praktisch. Will man sein Abo beenden, fangen damit aber manchmal die Probleme an: Komplizierte Kündigungsbedingungen und zu kurze Fristen stürzen manche Verbraucher*innen von der Abo- in die Schuldenfalle. Das haben wir jetzt geändert!
Wir wollen, dass Verbraucher*innen beim Abschluss von Verträgen besser geschützt sind. Daher beschließen wir diese Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung für faire Verbraucherverträge. Wir haben gegen die Union durchgesetzt, dass die automatische Vertragsverlängerung von einem Jahr, die Verbraucher*innen oft teuer zu stehen kam, abgeschafft wird. In Zukunft gilt: Maximal zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit bei Strom, Fitnessstudio- oder Zeitungsabo sowie bei Handy- und Internetverträgen, danach monatlich kündbar. Die Union hat gegen die Interessen der Verbraucher*innen einer Verkürzung der maximalen Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren auf ein Jahr abgelehnt. Wir setzen uns aber weiterhin dafür ein.
Wir führen des Weiteren einen Kündigungsbutton ein. Wer online einen Vertrag abschließt, kann diesen dann künftig online mit einem einfachen Klick kündigen und bekommt die Kündigung auch sofort bestätigt. Wir verbessern zudem den Schutz vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen. Anbieter müssen künftig dokumentieren, dass sie eine Einwilligung der Verbraucher*innen für Werbeanrufe haben.
Unerlaubte Telefonwerbung wir zudem effizienter sanktioniert. Im parallel verhandelten Energiewirtschaftsgesetz haben wir geregelt, dass Strom- und Gasverträge in Textform erfolgen müssen. Ein ungewollter Anbieterwechsel wird so verhindert. Auch werden die Rechte der Verbraucher*innen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestärkt: Wenn sie zum Beispiel ihre Ansprüche auf Entschädigung wegen Flugausfällen an einen Dienstleister abtreten wollen, kann das nicht mehr mit AGB-Vertragsklauseln verhindert werden.