Klima- und Energiepaket und neues Insektenschutzgesetz beschlossen

Klimaschutzgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat uns jüngst Recht gegeben: Klimaschutz betrifft nicht nur die Gegenwart, sondern auch das Wohl künftiger Generationen. Schon 2019 wollten wir schärfere Reduktionsziele im Klimaschutzgesetz, das war aber zum damaligen Zeitpunkt mit der Union nicht zu machen. Das Gericht hatte eine genauere Festlegung der Klimaziele für die Zeit ab 2030 verlangt und wir haben zügig reagiert.

Die Novelle sieht höhere CO2- Minderungsziele bis 2030 (Reduktion um 65 Prozent im Vergleich zu 1990) und 2040 (Reduktion um 88 Prozent) vor. Zudem werden die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen für die Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft bis 2030 festgelegt.

Für die Jahre 2031 bis 2040 und 2041 bis 2045 sollen laut Entwurf zeitnah Vorgaben bestimmt werden. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität wird um fünf Jahre auf das Jahr 2045 vorgezogen. Der Entwurf nimmt darüber hinaus die Rolle von Ökosystemen, die große Mengen Kohlenstoff speichern (sogenannte „Senken“), in den Blick. Hierzu wurden neue Ziele im Bereich der Landnutzung und Forstwirtschaft gesetzlich verankert, um die Senkenleistung von Ökosystemen wie beispielsweise Moorböden und Wälder dauerhaft sicherzustellen.

Förderung erneuerbarer Energien

Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) soll der Anteil von erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Transport europaweit bis zum Jahr 2030 deutlich erhöht werden. Die Richtlinie enthält Vorgaben für Verwaltungsverfahren bei der Zulassung von Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien. Der Bundestag hat das Gesetz der Bundesregierung, mit dem entsprechende Zulassungsverfahren effizienter und für den Vorhabenträger einfacher werden, nun beschlossen: Das Gesetz sieht Änderungen am Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Bundeswasserstraßengesetz vor. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz werden Regelungen für das sog. Repowering (die Modernisierung einer Windenergieanlage) ergänzt.

Zudem haben wir die gesetzlichen Weichen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur gestellt. Jetzt kann die Errichtung eines Wasserstoff-Starternetz in Angriff genommen werden. Das ist ein wichtiger Schritt zum Ziel der Klimaneutralität.

Insektensterben in Deutschland stoppen

In Deutschland leben rund 33.000 verschiedene Insektenarten. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass hier zu Lande die Insektenpopulationen immer stärker abnehmen. Insekten wie beispielsweise Bienen und Hummeln kommt jedoch eine bedeutende Rolle in den Ökosystemen zu: Sie stehen am Anfang der Nahrungskette und sorgen durch Bestäubung dafür, dass Pflanzen befruchtet und Samen ausbildet werden können. Zudem leisten sie einen wichtigen wirtschaftlichen Beitrag zur Bestäubung von Nutzpflanzen.

Deshalb haben wir zum Schutz der Insekten einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Um die Lebensbedingungen von Insekten zu verbessern, sieht die Regelung die Aufnahme von Streuobstwiesen, artenreichem Grünland, Steinriegeln und Trockenmauern in den Kreis der gesetzlich geschützten Biotope vor. Außerdem dürfen bestimmte Schädlingsbekämpfungsmittel (Biozide) in Schutzgebieten nicht eingesetzt werden. Weil mehr als die Hälfte der Insekten nachtaktiv ist, wird künftig in Schutzgebieten der Neubau von Straßenbeleuchtungen sowie von leuchtenden Werbeanlagen verboten.