Ganztagsbetreuung in der Grundschule – garantiert

Wie wichtig eine funktionierende Kinderbetreuung ist, hat die Corona-Pandemie in aller Schärfe gezeigt. Vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht schon jetzt ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.

Aber wir wollen mehr: Eltern sollen auch einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag hinein betreuen zu lassen. Dafür haben wir lange gekämpft. Das entsprechende Gesetz zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern haben wir in dieser Woche verabschiedet.

Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben, in den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Somit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll in Horten ebenso wie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Dafür müssen noch zahlreiche zusätzliche Plätze geschaffen werden.

Damit Länder und Gemeinden ein solches Angebot schaffen können, unterstützt der Bund den Ausbau mit bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Davon werden 750 Mio. Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits abgedeckt. Der Bund beteiligt sich darüber hinaus aber auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung: mit 100 Mio. jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Mio. pro Jahr.

Das kommt Eltern und Kindern gleichermaßen zugute. Kinder erhalten nach dem Unterricht in der Betreuung ein warmes Mittagessen, machen dort ihre Hausaufgaben und können anschließend mit ihren Freundinnen und Freunden spielen. Besuchen sie eine Ganztagsschule, wechseln sich Schule und Freizeit bis zum späteren Nachmittag rhythmisiert ab. Danach können die Kinder noch einen Späthort besuchen. Beide Modelle sichern allen Kindern die besten Entwicklungschancen und helfen vor allem denjenigen, deren Eltern zuhause weniger Unterstützung bei den Schulaufgaben leisten können. Gleichzeitig erhalten Eltern die nötigen Spielräume in der Gestaltung ihres Alltags. Der Rechtsanspruch erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bringt so besonders für Frauen, die immer noch häufig beruflich zurückstecken, eine deutliche Erleichterung.