Kinderrechte im Grundgesetz: Verhandlungen zu Grundgesetzänderung auf Grund fehlenden Einigungswillens seitens Union gescheitert

Nach jahrelangen Verhandlungen zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist das Vorhaben gescheitert. Insbesondere CDU und CSU waren nicht bereit den Weg zu einer weiteren Stärkung der Kinderrechte mitzugehen. Der von uns Sozialdemokrat*innen eingeforderte nötige Einigungswille war am Ende leider nicht bei ihnen zu erkennen. Damit hält die Union eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrags nicht ein.

Das ist bitter und enttäuschend. Noch nie waren wir dem Ziel „Kinderrechte im Grundgesetz“ so nahe. Der SPD ging es immer darum, unsere Kinder und damit automatisch ihre Familien zu stärken“, erklärt die Frankfurter SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen. Das sei nur möglich gewesen, weil die SPD-Bundestagsfraktion dies von Anfang an in dieser Koalition vorangetrieben habe. Die SPD kämpfe seit Jahren dafür, mit der Grundgesetzänderung den Schutz des Kindeswohls auszubauen. „Ganz klar: Es geht darum, Teilhabe und Beteiligung von Kindern gesetzlich festzuschreiben und so zu stärken“, so Nissen. „Gerade Kinder und Familien haben in den letzten Monaten zum Wohle der Gesamtgesellschaft und zur Eindämmung der Pandemie häufig zurückgesteckt und sind nach wie vor großen Belastungen ausgesetzt. Umso ernüchternder ist es, dass jetzt ein großer Schritt zur Stärkung der Belange der Kinder an dieser entscheidenden Stelle versäumt wird“, so Nissen weiter.

Für eine Grundgesetzänderung ist im Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Nachdem der Bundestag Mitte April über den Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung beraten hatte, konnte trotz all unserem Bemühen kein tragfähiger und guter Kompromiss gefunden werden.

„Es braucht eine erhöhte Sensibilität von Erwachsenen und der Gesellschaft sowie entsprechende Strukturen, damit den besonderen Bedürfnissen von Kindern Rechnung getragen werden kann – sie benötigen besonderen Schutz, Förderung und das Ernstnehmen ihrer Meinung. Deshalb ist eine eindeutige und umfassende Formulierung ihrer Rechte im Grundgesetz ein wichtiger Schritt, um diese Rechte gesetzlich fest zu verankern,“ betont Nissen. „Wir arbeiten weiter mit voller Überzeugung daran, die Position der Kinder in der Gesellschaft zu stärken und dafür zu sorgen, dass Kinder in der Praxis stets umfassenden Schutz und die Chance zu ihrer bestmöglichen Entwicklung bekommen“, so Nissen.